Verkehrsregeln - Sichtfahrgebot
20 März, 2009
Was ist das Sichtfahrgebot? Ein Autofahrer hat die Pflicht, sich grundsätzlich daran zu halten.
Sichtfahrgebot gilt auch gegenüber Kühen.
Ein Kraftfahrzeugführer ist grundsätzlich gehalten, seine Fahrweise so einzurichten, dass er auf Hindernisse rechtzeitig reagieren und rechtzeitig sein Fahrzeug anhalten kann. Er hat das so genannte Sichtfahrgebot einzuhalten. Dieses Sichtfahrgebot gilt auch für plötzlich auf der Fahrbahn auftauchende und aus der Weide ausgerissene Kühe.
Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem auf der Fahrbahn stehenden Rind, so überwiegt allerdings die Tiergefahr. Das Gericht verteilte in einem solchen Fall die Haftung von Zweidrittel zu Eindrittel zu Lasten des Tierhalters. jlp
So entschied das Amtsgericht Coesfeld, Az.: 4 C 222/02
zurück zu den News