Fahrerlaubnisverordnung
22 März, 2009
Keine Fahrerlaubnis bei Magersucht
Gerichtsurteil:
Bei Krankheiten, die in den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung nicht genannt sind, hier: Magersucht, liegt es im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, Gutachten über die Fahreignung einzuholen, wenn daran berechtigte Zweifel bestehen. Im Falle der Weigerung, dieses Gutachten beizubringen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. jlp
So entschied das Verwaltungsgericht in Stade, Az.: 1 A 1865/02
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