Radarkontrollen
17 September, 2006
Verwaltungsgericht des Saarlandes
Privatpersonen warnen vor Radarfallen
Privatpersonen d?rfen nicht vor Radarkontrollen warnen.
Ein hilfsbereiter Mitb?rger wollte Raser warnen. Er sp?rte Radaranlagen auf, und stellte sich mit einem Schild, das besagte "Ich bin f?r Radarkontrollen" auf die Stra?e. Dabei war das Wort Radar besonders hervorgehoben.
Dem Mann wurde mit einer Androhung von Zwangsgeld in H?he von 500 Euro untersagt, in Zukunft auf Radaranlagen hinzuweisen.
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