Missachtung des Stoppschildes
03 April, 2009
Was passiert beim Überfahren eines Stoppschildes mit überhöhter Geschwindigkeit?
Das Überfahren eines Stoppschildes nach Annäherung mit überhöhter Geschwindigkeit ist grob fahrlässig.
Dieses objektive Fehlverhalten wird durch die Missachtung des Stoppschildes auch subjektiv unentschuldbar, ohne dass es hierfür einer konkreten Beeinträchtigung von Vorfahrtberechtigten bedarf.
Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit bestehen keine Ansprüche auf Ersatz des entstandenen Unfallschadens gegen die Kaskoversicherung.jlp
So entschied das Oberlandesgericht in Koblenz, Az.: 10 U 747/07
zurück zu den News