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Konsequenz Trunkenheitsfahrt

08 April, 2009

Verkehrstherapie nach Trunkenheit

Eine zehnstündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: vier Monate Verkürzung).jlp


So entschied das Amtsgericht in Lüdinghausen
Az.: 9 Ds 82 Js 2342/08 - 70/08

Weitere Informationen: Verkehrsrecht


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