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Falsch geparkt - Verantwortung Unfall

24 April, 2009

Haften Falschparker bei Unfall mit?

Ja, Falschparker haftet bei Unfall mit.

Wer sein Fahrzeug in einem Halteverbot verbotswidrig abstellt, kann bei einem Unfall mit zur Verantwortung gezogen werden.

EinAutofahrer stellte sein Fahrzeug in einer engen Straße im Halteverbot ab.

Hier kam zum Unfall, für den er mit 25 % mit zur Verantwortung gezogen wurde, denn bereits durch das falsche Parken habe er die verkehrsrechtlichen Regeln verletzt, so die Entscheidung des Landgerichtes in Kiel (7 S 64/01).


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