Verkehrsregeln für Radfahrer - Pflicht Fahren auf Sicht
28 April, 2009
Sichtfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Wann haftet ein Radfahrer zu 100 Prozent?
Ein Radfahrer haftet zu 100 Prozent, wenn er bei Dunkelheit mit 20 bis 25 km/h auf einem unbeleuchteten Fuß- und Radweg fährt und seine Fahrradlampe nur eine Strecke von 4 Metern ausleuchtet.
Diese Pflicht "Fahren auf Sicht" ist nicht nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt, sondern gilt für alle Fahrzeuge, d.h. auch für Fahrräder. Berücksichtigt man die regelmäßig unzureichende Leuchtkraft von Fahrradlampen, bedeutet dies, dass auf unbeleuchteten Strecken nur sehr langsam gefahren werden darf.
Steht daher z.B. eine schuldhaft überhöhte Geschwindigkeit des Radfahrers fest, so muss dieser ein unfallursächliches Mitverschulden des Fußgängers beweisen. jlp
Entscheidung des Oberlandesgerichts in Nürnberg, Az.: 4 U 644
Hier finden Sie die neuen Verkehrsregeln für Radfahrer, die ab 01. September 2009 in Kraft treten:
neue StVO für Radfahrer
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