Haftungsverteilung beim Auffahren
30 April, 2009
Unfallschuld - Für ein Eichhörnchen abgebremst
Wer auf einer Schnellstraße vor einem Eichhörnchen bremst, haftet dem Auffahrenden zu 25 Prozent.
Der Auffahrende selbst, der den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, trägt eine Unfallschuld von 75 Prozent. jlp
So entschied das Amtsgericht in Nürnberg, Az.: 13 C 4238
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