Bußgeld - Anschnallpflicht
04 Mai, 2009
Kinder müssen im Fahrzeug gesichert sein - Bußgeld bei Missachtung der Anschnallplicht.
Zum Schutz der Gesundheit von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung der Sicherungsvorschriften von Kindern in Kraftfahrzeugen erforderlich. Der Fahrer muss deshalb dafür Sorge tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und auch bleibt. Hierzu gehört, dass der Fahrzeugführer das Kind über die Gefahren aufklärt und ein striktes Verbot für das Abschnallen während der Fahrt ausspricht. jlp
Ein fast neunjähriges Kind ist jedenfalls in der Lage, dieses Verbot zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen. Für die mangelnde Aufklärung kann daher dem Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt werden.
Gerichtsurteil:
Amtsgericht Köln, Az.: 809 OWi 723
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