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Zulässige Höchstgeschwindigkeit gemäß STVO

Auch eine zulässige erlaubte Höchstgeschwindigkeit kann zu schnell sein!

Wer auf einer Straße unter Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist, kann trotzdem seinen Kfz Versicherungsschutz verlieren.
Entscheiden für die Höchstgeschwindigkeit ist die Wetterlage.

Nach der Straßenverkehrsordnung / STVO hat jeder Autofahrer seine Geschwindigkeit den Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.
Wer in der Dunkelheit bei Hagel oder Schneefall trotz erlaubter zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit 90 km/h unterwegs ist und wegen Schnee- und Eisglätte von der Fahrbahn abkommt, handelt grob fahrlässig.

Die Kaskoversicherung muss bei grob fahrlässigem Verhalten nicht zahlen. Entscheidung des Landgerichts in Hannover 11 O 141.

Hier finden Sie interessante Tipps und Hinweise rund um den Versicherungsschutz:

Kaskoversicherung


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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