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Rote Ampel - Toleranzwerte

24 Mai, 2009

Rotlichtverstoß mittels geeichter Stoppuhr

Die mittels geeichter Stoppuhr ermittelte Rotlichtdauer ist um Toleranzwerte für Gangungenauigkeiten der Uhr und Reaktionsverzögerungen bei deren Bedienung zu ermäßigen.

Zum Ausgleich von Reaktionsverzögerungen sind vom Messwert 0,3 Sekunden und zum Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten ist das Doppelte der Eichfehlergrenze abzuziehen. jlp

Gerichtsurteil des Kammergerichts in Berlin, Az.: 3 Ws (B) 133/08


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