Rote Ampel - Toleranzwerte
24 Mai, 2009
Rotlichtverstoß mittels geeichter Stoppuhr
Die mittels geeichter Stoppuhr ermittelte Rotlichtdauer ist um Toleranzwerte für Gangungenauigkeiten der Uhr und Reaktionsverzögerungen bei deren Bedienung zu ermäßigen.
Zum Ausgleich von Reaktionsverzögerungen sind vom Messwert 0,3 Sekunden und zum Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten ist das Doppelte der Eichfehlergrenze abzuziehen. jlp
Gerichtsurteil des Kammergerichts in Berlin, Az.: 3 Ws (B) 133/08
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