Verkehrstherapie nach Alkoholfahrt
11 Juni, 2009
Anerkannte Verkehrstherapie nach Alkoholfahrt kann zu einer Verkürzung der festzusetzenen Sperre führen.
Verkehrstherapie nach Trunkenheit
Eine zehnstündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen, kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen (hier: vier Monate Verkürzung). jlp Quelle:flvbw.de
So entschied das Amtsgericht in Lüdinghausen, Aktenzeichen.: 9 Ds 82 Js 2342/08
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