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EU Führerschein - Europarechtliche Vorgaben

21 Juni, 2009

Europarechtliche Vorgaben für den EU Führerschein, Wohnsitz oder Scheinwohnsitz und Eignungsprüfung.

EU-Führerschein: Scheinwohnsitz oder Wohnsitz?

Den deutschen Führerschein-Behörden ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben verwehrt, einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis, in der ein Wohnsitz im Aussteller-Mitgliedstaat eingetragen ist, die Gültigkeit im Bundesgebiet mit der Begründung zu versagen, es handele sich nach inländischen Erkenntnissen um einen Scheinwohnsitz, den der Betroffene nur begründet habe, um sich einer nach inländischem Recht als Voraussetzung der Neuerteilung des Führerscheins vorgesehenen Eignungsprüfung zu entziehen. jlp

So entschied das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis, Az.: 1 B 438/08


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