Unbedingt beachten: EU Vorschriften Warnwestenpflicht - Tageslichtpflicht
26 Juni, 2009
Die EU Bestimmungen im Ausland sind zahlreich und bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder. Wer sich schon seit langem auf den Sommerurlaub freut, der fährt auch mal eilig mit dem Auto los. Manchmal zu eilig.
Wie das Internetportal auto.de in seinem Magazin (auto.de/magazin/) informiert, sollte man sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn über die in der EU geltenden Bestimmungen für Autofahrer informieren. Die Vorschriften sind zahlreich und bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldstrafen.
Des Weiteren ist in vielen Ländern das Mitführen von Warnwesten vorgeschrieben. Das Tragen einer solchen Weste ist Pflicht bei Unfällen und Pannen. In folgenden EU-Ländern muss die Warnweste mitgeführt werden: Belgien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei, Spanien, Ungarn und Frankreich. Letzteres hat außerdem eine Warnwestenpflicht für Radfahrer eingeführt. Jedoch nur bei nebligem Wetter und schlechten Sichtverhältnissen auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Besonders empfindlich reagieren neuerdings 21 europäische Länder, wenn es um das Fahren ohne Licht am Tag geht. So müssen in Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Schweden, Polen, Norwegen, Mazedonien, Lettland, Litauen, Kroatien, Island, Finnland, Estland, Dänemark, Bosnien und Herzegowina Autofahrer die Scheinwerfer auch am Tag einschalten. Nichtbeachtung oder Vergesslichkeit schmälert die Urlaubskasse schlagartig: In Norwegen beispielsweise wird ein Bußgeld von 190 Euro fällig. Openpr. www.auto.de
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