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Absolut fahruntüchtig - Fahrer und Beifahrer

02 September, 2009

Haftungsansprüche bei doppelter Alkoholisierung

Doppelte Alkoholisierung
Einen alkoholisierten Fahrzeugführer trifft gegenüber einem alkoholisierten Fahrzeuginsassen eine Pflicht, für das Anlegen des Sicherheitsgurts des Beifahrers Sorge zu tragen.

Dies gilt auch für einen Fahrzeugführer, der wegen Alkoholisierung absolut fahruntüchtig ist.
Diese Fürsorgepflicht des Fahrzeugführers ist höher zu bewerten, als die eigene Verpflichtung des Beifahrers sich anzuschnallen. Damit kann auch der nicht angeschnallte und bei einem Unfall verletzte Beifahrer Haftungsansprüche gegen den Fahrzeugführer geltend machen. jlp

So entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe, Az.: 1 U 192/08


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