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Gerichtsurteile – Verkehrsrecht Parkverbot

Wo fängt das Parkverbot an? Wie darf ich parken? Wer zahlt die Abschleppkosten?

Gemäß der Straßenverkehrsordnung gilt: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt.

Hier finden Sie aktuelle Urteile rund ums Thema Parken:

Gerichtsurteile zum Parkverbot und Verkehrsrecht allgemein

Wer haftet für Abschleppkosten?

Die in der Zulassung eines Kraftfahrzeuges genannte Person muss nicht zwangsläufig der Halter des Wagens sein. Halter eines Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Im konkreten Fall war in Wiesbaden ein Fahrzeug wegen verbotswidrigen Parkens abgeschleppt worden, das ausschließlich von zwei Töchtern genutzt wurde, jedoch auf den Namen des Vaters „zugelassen“ war. Als der Vater als eingetragener „Halter“ auf Zahlung der Abschleppkosten in Anspruch genommen wurde, konnte dieser im Prozess nachweisen, dass er weder eine Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hatte, noch kostenmäßig für die Unterhaltung des Fahrzeuges verantwortlich war. Er konnte danach kostenrechtlich nicht in Anspruch genommen werden.
(GH Kassel 11 UE 327/96)

Abschleppen vom Busparkplatz

Das Abschleppen eines Pkws von einem Busparkplatz ist in der Regel auch dann gerechtfertigt, wenn von dem abgestellten Fahrzeug keine konkrete Behinderung ausgeht.
(OVG Münster 5 A 6183/96)

Handynummer hinterlegt: Keine Abschleppkosten

Karlsruhe – Falschparker, die im Auto sichtbar ihre Handynummer hinterlassen, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe keine Abschleppkosten zahlen. Die Ordnungshüter müssen zumindest einen Anrufversuch starten, bevor sie das Fahrzeug abschleppen lassen, so das Gericht.

Leerfahrt eines Abschleppunternehmens

Ein Fahrzeug stand im Parkverbot und deshalb wurde ein Abschleppwagen bestellt. Vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes kehrte der Fahrer des PKW zurück, so dass ein Abschleppen nicht mehr erforderlich war. Trotzdem muss der Fahrer dem Abschleppunternehmen die entstandenen Kosten bezahlen und die anordnende Behörde kann Kosten in Rechnung stellen, wie sie bei einem normalen Abschleppvorgang entstanden wären. Im konkreten Fall Betrug die Verwaltungsgebühr 80 Euro. Durch das Gericht wurde der Betrag etwas reduziert, auf 75 Euro.
(OVG Nordrhein-Westfalen AZ.: 5 A 2626/00)

Abschleppen schon nach einer Stunde

Die Straßenverkehrsbehörde darf auf Kosten des Fahrers oder Halters eines Fahrzeuges, das ohne den erforderlichen Parkschein abgestellt wurde, bereits nach einer „Wartezeit“ von pauschal einer Stunde abschleppen lassen. Für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kommt es nicht auf die Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer oder eine konkrete Verkehrsbehinderung an.
(Urteil des VGH Kassel, 11 UE 3450/95)

Unfallersatztarif – Schadenminderungspflicht und Marktüblich

Die Anmietung eines Ersatzwagens zu einem im Rahmen der Unfallersatztarife liegenden Mietpreis ist kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. An einer Erkundungspflicht nach günstigeren Angeboten wird nicht mehr festgehalten. Denn laut BGH genügt es, dass der vereinbarte Unfallersatztarif im Rahmen des Üblichen liegt. Nach Meinung des OLG Düsseldorf kommt es auf die für den Unfallgeschädigten örtlich verfügbaren Angebote im Unfallersatzwagengeschäft an. Liegt der Mietpreis im Rahmen des Üblichen, so hat der Schädiger die entstandenen Kosten zu ersetzen, unabhängig von einer vorhergehenden Marktforschung des Geschädigten. Für den Fall der �Langzeitmiete� (mehr als 14 Tage) könnte wiederum eine Erkundigungspflicht bestehen, dies hat der BGH aber ausdrücklich offen gelassen. Anerkanntermaßen besteht sie bei besonderer Sachkunde des Unfallgeschädigten.
(OLG Düsseldorf 1 U 172/99)

Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis trotz billigerer Werkstattreparatur

Auch wenn das Unfallfahrzeug repariert worden ist, und die Reparaturrechnung niedriger als die Berechnung im Schadensgutachten ist, kann grundsätzlich Schadenersatz auf Gutachtenbasis verlangt werden.
(SchIH OLG, 15.06.2000, 7 U 103/99)

Elternhaftpflicht

Die Mutter eines dreijährigen Kindes muss keinen Schadenersatz zahlen. Das Kind hatte mit dem Fahrrad an einen geparktem Auto einen Schaden in Höhe von 1.000,00 EURO angerichtet. Da die Mutter hinter dem Kind herging, konnten die Richter eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht feststellen. Die Mutter könne schließlich nicht die Lenkstange permanent festhalten.
Landgericht München I; AZ.: 212 C 3930/98

Nötigung

Wegen Nötigung wurde ein Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten und dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Er hielt den Sicherheitsabstand nicht ein und bremste andere Verkehrsteilnehmer aus.
OLG Köln; Az.: SS 249/95

Dienstfahrt mit dem eigenen Fahrzeug

Kommt es bei einer beruflich angeordneten Fahrt im privaten Fahrzeug zu einem Unfall, muss die Firma den Unfallschaden bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Beschäftigte von seiner Firma eine Kilometerpauschale erhält. So urteilt jedenfalls das Bundesarbeitsgericht.
BAG; AZ.: 8 AZR 480/95

Wer seinen Zündschlüssel steckt lässt

Wer in seinem Fahrzeug den Zündschlüssel stecken lässt – sei es auch nur für eine kurze Zeit – handelt »grob fahrlässig«. Für den Einkauf von Brötchen hat ein Fahrer auf dem Parkplatz einer Bäckerei sein Fahrzeug abgestellt. Da er ja gleich wieder los fahren wollte, ließ er den Zündschlüssel stecken. In der Zeit wurde das Fahrzeug entwendet. Von seiner Kasko-Versicherung forderte er die Schadensregulierung. Wegen seines »groben fahrlässigen« Verhaltens verweigerte sie die Zahlung. Die Richte entschieden: Wer den Zündschlüssel auch nur für eine kurze Zeit im Fahrzeug stecken lasse, muss den Diebstahl auf seine eigene Kappe nehmen.
OLG Koblenz; AZ.: 10 U 1169/99

Zusatzscheinwerfer, hier kann die Betriebserlaubnis verlieren

Wer zusätzliche Scheinwerfer an seinem Auto anbringt, nimmt gravierende Änderungen vor. Die Anbringung muss von den Überwachungsämtern (TÜ, DEKRA) abgenommen und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Ansonsten wird ein Geldbuße riskiert. In schlimmeren Fällen erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Amtsgericht Karlsruhe; AZ.: 15 OWI 32 Js 9244/00

Wendeverbot auf Bundesstraße

Ein Fahrer, der trotz deutlich markiertem Wendeverbot auf einer ausgeschilderten Kraftfahrtstraße – hier eine Bundesstraße – unter Benutzung einer Haltebucht am rechten Fahrbahnrand (oder eines Parkplatzes) umdreht, verstößt grob fahrlässig gegen das Wendeverbot. Im zur Verhandlung anstehendem Fall wurde der Fahrer zu einer Geldbuße von 153 EURO sowie mit einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Ein Revisionsantrag hatte keinen Erfolg.
OLG München; AZ.: 1 ObOWi 301/2002

Titel: Schäden in der Auto-Waschanlage

Wird in einer Auto-Waschanlage ein Fahrzeug beschädigt, haftet der Betreiber der Anlage für den Ersatz des Schadens. Wichtig dabei ist es, dass das Fahrzeug vorher in einem einwandfreien Zustand war und beim Einfahren kein Fehler gemacht wurde. Dabei braucht der Geschädigte keinen Nachweis zu erbringen, dass der Betreiber seine Pflicht verletzt hat.
Landgericht Bonn; AZ.: DAR 97/74

Benzin statt Diesel getankt, wer muss haften?

Ein angestellter hat den Firmenwagen versehentlich mit Benzin statt mit Diesel betankt, es folgte ein Motorschaden. Den wollte sein Arbeitgeber vollständig ersetz haben, verklagte seinen störrischen Angestellten vor dem LAG Rheinlandpfalz und erhielte einen Teilerfolg. Der Richter entschied: Der Mitarbeiter muss zwei Drittel des Schadens tragen. Ein Drittel geht zu Lasten des Arbeitgebers, weil das Verschulden des Mitarbeiters nur „normal fahrlässig“ gewesen sei und sich aus seinem Arbeitsverhältnis immer ein Betriebsrisiko für den Unternehmer ergebe.

Quelle der Gerichtsurteile: Deutsche Anwaltshotline und Juristischer Literatur-Pressedienst

 

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