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Verwarnungsgeld gemäß StVO

Im Bereich des Verkehrsrechts handelt es sich bei einem Verwarnungsgeld um geringfügige Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO.

Verwarnungsgelder werden bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt.
In unserem Bußgeldkatalog finden Sie eine Auflistung für die Bußgelder von A wie „Andere gefährden“ bis Z wie „Zebrastreifen missachtet“.

Was ist der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld?

Alle Geldstrafen zwischen 5 und 55 Euro sind Verwarnungsgelder. In der Regel soll das Verwarnungsgeld bei Fußgängern 5 Euro, bei Radfahrern 25 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt. Die genauen Regelsätze für die verkehrswidrigen Bußgeldern sind bei uns in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt.

Bei diesen Verwarnungen werden keine Einträge in das Fahreignungsregister in Flensburg gemacht. Sie werden auch nicht anderweitig registriert.

Für geringe Ordnungswidrigkeiten kann es sein, dass die entsprechende Behörde statt eines Bußgeldverfahrens ein Verwarnungsgeld verhängt. Der Betroffene kann dagegen vorgehen – es beginnt dann das übliche Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten.

Seit November 2021 gilt die neue Bußgeldkatalog-Verordnung. Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden Temposünder und Falschparker.

Seit 2002 ist der Verwarnungsgeldkatalog Bestandteil des Bußgeldkatalogs geworden. Die einzelnen Tatbestände sind jetzt in einem Katalog zusammengefasst.

Seit Oktober 2017 ist das 56. Strafrechtsänderungsgesetzes und die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

 

Wie hoch kann ein Verwarnungsgeld sein?

Ein Verwarngeld liegt in der Regel bei maximal 55 Euro. Ab einem Betrag von 60 Euro wird ein Bußgeld erhoben.

 

Wann wird aus Verwarnungsgeld Bußgeld?

Seit 01. Mai 2014 ist das neue Fahreignungsregister (FAER) gültig. Seit diesem Zeitpunkt ist die Obergrenze des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten 55 Euro (davor 35 Euro) und die Eintragungsgrenze 60 Euro (davor 40 Euro).

 

Ob eine Straftat eingetragen wird oder nicht, hängt von zwei Voraussetzungen ab:

Die Bußgeld-Höhe muss die neue Eintragungsgrenze von 60 Euro erreichen.

Es muss eine Ordnungswidrigkeit sein, die in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet ist. Das sind Straftaten, die die Verkehrssicherheit direkt beeinträchtigen.

 

Was viele Autofahrer nicht wissen:

  • Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro für unzulässiges Hupen.
  • Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen.
  • Siehe hierzu den Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) in ihrem § 16: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder Andere gefährdet sieht.“
  • Seit November 2021 wurde die Strafe für die Behinderung von Rettungskräften drastisch erhöht auf mindestens 200 Euro und 2 Punkte im Fahreignungsregister. (Davor wurde ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro für das Nicht-Bilden der Rettungsgasse fällig).
  • Auch für Fahrradfahrer wurde es teurer. Werden Radfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen.
  • Die Teilnahme an nicht erlaubten Straßenrennen (Paragraf 315 des Strafgesetzbuches) ist seit Oktober 2017 keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

 

Was kostet eine schriftliche Verwarnung?

Die Neuregelung des Fahreignungsregisters richtet das Augenmerk auf die verkehrssicherheitsrelevante Verstöße.

Es wurden nicht nur die Punkte reformiert, sondern auch einige Regelsätze mit der neuen Verordnung angehoben.

Am 09. November 2021 trat der neue Bußgeldkatalog in Kraft.

Von einem Verwarnungsgeld bzw. Verwarngeld (Paragraf 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) wird gesprochen, wenn sich die Höhe der geforderten Zahlung zwischen 5 und 55 Euro bewegt.

Von einem Bußgeld (Paragraf 17 Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG) wird gesprochen, wenn sich die Höhe der geforderten Zahlung zwischen 60 und 1.000 Euro bewegt.

 

Geringfügige Verletzungen der StVO, die als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld geahndet werden können, liegen unter anderem bei folgenden Verkehrsverstößen vor:

Auszug – Verwarnungsgelder und Bußgelder für Verkehrsverstöße

  • Rotlicht- oder Vorfahrtverstoß (von 50 € auf 70 Euro)
  • Halt- und Parkverstoß allgemein (25 Euro)
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge und elektrisch betriebene Fahrzeug (bis zu 100 Euro)
  • Verbotswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve (35 Euro)
  • Verbotswidriges Parken auf Gehwegen und Radwegen (bis zu 100 Euro)
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz (55 Euro)
  • Fahren ohne Zulassung (von 50 € auf 70 €)
  • Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt (von 50 € auf 70 €)
  • Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch verbotswidriges Parken an Feuerwehrzufahrt (bis zu 100 Euro)
  • Gefährdung der Fußgänger im Fußgängerbereich (bis zu 100 Euro)
  • Im Tunnel verbotswidrig gewendet (von 40 € auf 60 €)
  • Winterreifenpflicht missachtet (von 40 € auf 60 €)
  • Verstoß gegen Abmessung von Kraftfahrzeuge und Kfz-Kombinationen (von 50 € auf 60 €)
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefahrgutfahrzeugen oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen (von 40 € auf 60 €)
  • Parken an unübersichtlichen Stellen und Rettungsfahrzeug behindert (von 40 € auf 60 €)
  • Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig kenntlich gemacht (von 40 € auf 60 €)
  • Falsche Beleuchtung bei Nebel, Schneefall oder Regen (von 40 € auf 60 €)
  • Rechtswidriges Verhalten an Schulbussen (von 40 € auf 60 €, bei Gefährdung Anhebung von 50 € auf 70 €)
  • Kindersicherungspflicht missachtet (von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €)
  • Verstoß gegen die Pflichten der Ladungssicherung und Personenbeförderung (von 50 € auf 60 €)
  • Unzulässige Fahrzeughöhe über 4,20 m (von 40 € auf 60 €)
  • Übermäßige Straßenbenutzung (von 40 € auf 60 €)
  • Schaffung von Verkehrshindernissen (von 40 € auf 60 €)
  • Zuwiderhandlungen gegen öffentlich angeordnete Verkehrsverbote (von 40 € auf 60 €)
  • Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €)
  • Frist-Versäumnis für die Hauptuntersuchung um mehr als 4 Monate (Anhebung von 40 € auf 60 €)
  • Betriebsverbot bei Kraftfahrzeuge missachtet (von 40 € auf 60 € bzw. von 50 € auf 70 €)
  • Handyverbot (von 40 € auf 60 €)
  • Fahren ohne Begleitung als 17jährige(r) (von 50 € auf 70 €)
  • Verstoß gegen Kurvenlaufeigenschaften (von 50 € auf 60 €)
  • Verstoß gegen Vorschriften über die Stützlast (von 40 € auf 60 €)
  • Verstoß gegen die erforderliche Bereifung (von 50 € auf 60 €)
 

Wichtige Hinweise zum Thema Verwarnungsgeld:

Welche Regeln gelten am Zebrastreifen?

Das Parken oder Halten auf einem Fußgängerüberweg sowie das Parken vor einem Zebrastreifen mit weniger als 5 Metern Sicherheitsabstand kann mindestens 20 bzw. 40 Euro Verwarnungsgeld kosten, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auch mehr.

Neuer Bußgeldkatalog 2021 – Diese Strafen drohen

Seit 09.11.2021 ist die StVO-Novelle gültig. Beispielsweise wurde das Verwarnungsgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 11 bis zu 15 km/h mit der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung verdoppelt.

Sicheres Autofahren bei schlechter Sicht

Wenn Sie eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwenden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Kommt es zu einem Verkehrsunfall oder werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bis 35 Euro.

Pannenhilfe & Erste Hilfe Sets

Es ist in Deutschland Pflicht, einen Verbandskasten im Auto zu haben, auch der Inhalt ist vorgeschrieben (DIN 13164). Für fehlende oder abgelaufene Verbandskäsen fällt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro an.

Illegale Straßenrennen sollen zukünftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit gelten

Ende Juni 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Ahndung illegaler Straßenrennen verabschiedet. Das bedeutet, wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen oder mehrere Menschen schwer verletzt oder einen Menschen sogar tötet, soll bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bekommen können.

Warnsysteme StVO

Der Einsatz der Lichthupe oder Hupe (sogenanntes Schallzeichen) wird in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt, doch die wenigsten Autofahrer kennen die entsprechenden Verkehrsvorschriften. Gehupt werden darf nur in Gefahrsituationen. Der falsche Einsatz wird mit einem Verwarnungsgeld bestraft.

Das „Recht“ auf einen Parkplatz

Das Freihalten eines Parkplatzes durch Gegenstände oder eine Person stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarnungsgeld bestraft.

Wer auf Behindertenparkplätzen unberechtigt parkt – muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und das Auto kann abgeschleppt werden.

Verkehrsunsichere Sattelzugmaschine

Es wurden mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Weihnachtsbaum Transport – Bei falscher oder mangelhafter Ladungssicherung ist ein Verwarnungsgeld fällig, bei einem Unfall kann es sogar zur Anzeige mit Freiheitsstrafe kommen.

Verwarnungsgeld wegen Handy am Ohr, um Musik zu hören

Wer das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, riskiert die Einleitung eines Bußgeldverfahrens

Auto und Verkehr 2014 – Neue Verwarnungsgelder, neue Punkte, Änderungen der Eintragungen im Verkehrszentralregister Flensburg.

Anpassung der Bußgeld-Regelsätze zum 01. Mai 2014

Seit 01. April 2013 ist die Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten

Reform zum Verkehrssünder-Punktesystem vom Bundeskabinett verabschiedet

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