Verwarnungsgeld

Verwarnungsgeld

Verwarnungsgelder werden bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt.
In unserem Bußgeldkatalog finden Sie die Auflistung für die entsprechenden
Bußgelder von A - Z


Verwarnungsgeld:

Alle Geldstrafen zwischen 5 und 35 Euro sind Verwarnungsgelder. Die genauen Regelsätze für die verkehrswidrigen Bußgeldern sind bei uns in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt.

Bei diesen Verwarnungen werden keine Einträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gemacht. Sie werden auch nicht anderweitig registriert.

Für geringe Ordnungswidrigkeiten kann es sein, dass die entsprechende Behörde statt eines Bußgeldverfahrens ein Verwarnungsgeld verhängt. Der Betroffene kann dagegen vorgehen - es beginnt dann das übliche Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten.

Seit 2002 ist der Verwarnungsgeldkatalog Bestandteil des Bußgeldkatalogs geworden. Die einzelnen Tatbestände sind jetzt in einem Katalog zusammengefasst.



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