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Bußgeldkatalog, StVO, Verkehrsvorschriften
Das ist neu im Straßenverkehr 2017

Geplante Novellierung der StVO, Erweiterung des Bußgeldkatalogs und neue Verkehrsvorschriften. Die Neuerungen im Straßenverkehr für 2017 auf einen Blick.

Wie jedes Jahr, treten auch 2017 wieder einige wichtige – geplante und kommende – Änderungen und Neuerungen für Verkehrsteilnehmer im In- und Ausland in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Straßenverkehr zusammengestellt.

Auf diese Änderungen und Neuerungen sollten Sie achten:

Handyverbot am Steuer und höhere Bußgelder:

  • Der Bußgeldkatalog soll um andere Geräte wie beispielsweise Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen erweitert werden, ebenso wie das Schreiben von Kurznachrichten. Des Weiteren ist eine Erhöhung der Bußgelder vorgesehen.

Geplante Novelle der StVO – Tempo 30-Zonen an Unfallschwerpunkten:

  • Ab Januar 2017 können die Gemeinden die Tempo 30-Zonen – auch auf Hauptverkehrsstraßen – unkomplizierter an Kindergärten, Schulen oder Altenheimen anordnen.

Neue Verkehrszeichen in Planung:

  • Geplant ist die Einführung von Zusatzzeichen für die Darstellung der Führung von Umleitungen durch den Kreisverkehr. Dies dürfte die Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung mit sich bringen.

Illegale Straßenrennen sollen härter bestraft:

  • Die Teilnahme an illegalen Rennen auf öffentlichen Straßen soll ab 2017 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat geahndet werden. Das könnte dann bedeuten, dass neben hohen Bußgeldern, auch Haftstrafen bis zu 2 Jahren drohen.

Punkte in Flensburg ab sofort über Online-Verfahren möglich:

  • Ab sofort können Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen ihre Strafpunkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes kostenlos online einsehen. Der Antrag zur Einsicht kann aber auch weiterhin postalisch erfolgen.

Hauptuntersuchung, kurz HU, wird teurer:

  • Je nach Bundesland sollen für die HU zukünftig Gebühren zwischen 35 Euro und 55 Euro anfallen.

Theoretische und praktische Führerscheinprüfung wird teurer:

  • Für die theoretische Prüfung sollen ab 2017 11,90 Euro statt wie bisher 11 Euro fällig werden. Die inzwischen übliche Führerscheinprüfung am Computer kostet 10,60 Euro, die praktischen Pkw-Prüfung kostet 91,50 Euro.

Neuregelung zur freien Rettungsgasse (Paragraf 11 Abs. 2 der StVO):

  • Auf Straßen mit mindestens 2 Streifen pro Richtung und auf Autobahnen gilt ab 2017 eine neue Regelung für Rettungsgassen.

Neue Ampel-Vorschriften für Radfahrer:

  • Ab 2017 gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO ein Radfahrer hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr einzuhalten. Auf gekennzeichneten Fahrradwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Elektro-Bikes auf Radwegen:

  • Ab 2017 soll es ein neues Verkehrsschild auf einigen Radwegen mit dem Hinweis "E-Bikes erlaubt" geben. Dieses Verkehrszeichen gilt für E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell sind, nicht für Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h.

Rollstuhlnutzer- und Rollstuhl-Rückhaltesystem:

  • Ab Februar 2017 müssen Fahrer eines Kraftfahrzeuges dafür sorgen, dass sowohl der Rollstuhlnutzer als auch der Rollstuhl im Fahrzeug ordnungsgemäß durch ein entsprechendes Rückhaltesystem gesichert ist. Bei einem Verstoß müssen Sie mit einer Bußgeld-Strafe in Höhe von 30 bis 35 Euro rechnen.

Neuregelung für Drohnenflüge:

  • Ab Oktober 2017 gilt für Drohnen ab 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht, z.B. durch Aluminiumaufkleber oder Plaketten. Sie muss Name und Anschrift enthalten.

Gefahrguttransport – Überarbeitete Fassung des ADR:

  • Ab Januar 2017 gilt die überarbeitete Fassung des ADR. Bis zum 30. Juni 2017 besteht eine Übergangsfrist und ab Juli 2017 sind dann die neuen Regelungen zum Transport von gefährlichen Gütern anzuwenden.

Lang-LKW fahren weiter:

  • Seit dem 01. Januar 2017 dürfen die überlangen Trucks regulär auf deutsche Straßen fahren, und zwar sollen derzeitig circa 160 sogenannte Gigaliner weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein.

Neue Verkehrsvorschriften im Ausland:

  • Wer in Italien oder den Niederlanden gegen die dortigen Verkehrsregeln verstößt, muss ab 2017 mit höheren Geldstrafen rechnen.
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