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Urteil: Schnurloses Telefonieren im Auto nicht grundsätzlich verboten

Das schnurlose Gerät eines Festnetzanschlusses ist kein Mobiltelefon. Seine Benutzung fällt deshalb nicht unter das allgemeine Handyverbot am Steuer. Diese grundsätzliche Entscheidung

hat das Oberlandesgericht Köln getroffen (Az. 82 Ss-OWi 93/09).
Wie die Deutschen Anwaltshotline, piepste im Wagen eines Bonner Autofahrers der Funkempfänger des heimischen Festnetztelefons, als er rund 3 Kilomter von seinem Haus entfernt war. Normalerweise ist ab 200 Metern keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Deshalb griff der verwunderte Mann zum Hörer und hielt ihn ans Ohr. Dabei wurde er von einem Polizisten beobachtet, der wegen unerlaubter Benutzung eines Handys am Steuer eine Ordnungsstrafe verhängte, die dann vom zuständigen Amtsgericht bestätigt wurde.

Zu Unrecht jedoch, wie die rheinischen Oberlandesrichter in nächster Instanz urteilten. Die tragbaren Empfänger von terristischen Schnurlosgeräten seien im Sinne des so genannten Handyverbots nicht als Mobiltelefone anzusehen. Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Handgerät eines Schnurlostelefons käme nicht als ernsthafte Gefahr in Betracht, weil jedes Gespräch schon kurz nach Antritt der Fahrt zusammenbrechen würde und deshalb im Verkehrsalltag, wenn überhaupt, nur in nicht nennenswertem Umfang vorkommen könne. Für einen so seltenen Vorgang bestehe somit auch zukünftig kein gesetzlicher Reglungsbedarf, lautete das Urteil. automedienportal ampnet/jri


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