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Verkehrsrecht – Was ist richtig, was ist falsch?

Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen Verkehrsteilnehmer nicht wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer verhalten sich in den

kniffligen Situationen prompt falsch. Denn wer weiß Jahre nach dem Führerscheinerwerb noch, ob man aus einem Stau über die Standspur ausfahren darf. Deshalb informiert der ADAC, wie sich Verkehrsteilnehmer in drei Alltagssituationen richtig verhalten.
Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren? Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein ist, wobei mindestens ein Meter Raum sein muss. Die Fahrzeuge müssen tatsächlich zum Stillstand gekommen sein; langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Wo dürfen Inlineskater fahren? Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie innerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen („Blade Night“) benutzt werden, wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.
Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum Abfahren von der Autobahn benutzen? Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. li/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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