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Radfahren unter Alkoholeinfluss kann im Ausland teuer werden

Fahren Urlauber im europäischen Ausland unter Alkoholeinfluss Fahrrad, kann dies teils saftige Strafen

nach sich ziehen. In den meisten Urlaubsländern wie
Italien,
Frankreich und der Schweiz
sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt.
In Österreich liegt die Grenze bei 0,8 Promille.
Bei höheren Konzentrationen drohen laut dem ADAC Bußgelder von mindestens 800 Euro.
In Tschechien ist das Radeln bereits nach dem ersten Bier oder Glas Wein verboten. Eine Missachtung der dortigen 0,0 Prozent-Grenze bestrafen die Behörden mit mindestens 390 Euro.

In Deutschland gelten Radfahrer erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille als „absolut fahruntauglich“. Doch auch niedrigere Werten bedeuten keinen „Freifahrtschein“. Hier gilt: Radfahren ist verboten, wenn der Fahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Ähnliche Regelungen bestehen etwa in Großbritannien, Irland und im skandinavischen Raum. Hier gelten keine festen Grenzen. Bei auffälligem Fahrverhalten sind dann aber beispielsweise in Irland Bußgelder bis zu 2.000 Euro fällig. ts/mid


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