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Verkehrskontrolle: Nicht jeder Blitz muss teuer werden

Radaranlagen der Polizei zur Messung der Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen arbeiten laut „Auto Bild“ in fünf bis zehn Prozent der Fälle fehlerhaft. Aus diesem Grund bekommen Fahrer, die sich zu Unrecht geblitzt sehen und über einen Anwalt Einspruch einlegen, vor Gericht immer wieder Recht.
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Kaum ein Thema erregt die Gemüter der Autofahrer so stark wie Fotos von Blitzern am Straßenrand. Immer mehr Kommunen sehen in der Ermittlung von Temposündern eine sprudelnde Quelle zur Aufbesserung der klammen Haushaltskasse. Die Verkehrsüberwachung wächst jedes Jahr um 100 Prozent. Die hohen Anschaffungskosten der Geräte, die etwa 100 000 Euro kosten, müssen ebenfalls eingespielt werden.
Der Nachweis, dass ein Blitzer nicht die wirklich gefahrene Geschwindigkeit anzeigt, ist schwer zu erbringen. Denn die Hersteller legen nicht offen, auf welche Weise ihre Geräte die Geschwindigkeit ermitteln. Trotzdem gelingt es Anwälten immer wieder, Fehler aufzudecken, oft allerdings nur mit einem aufwändigen Gutachten eines Sachverständigen. Richter weigern sich ob der zahlreichen Einsprüche gelegentlich, eine ordentliche Beweisaufnahme zuzulassen und wollen nur nach Aktenlage entscheiden. Hier hilft nur ein hartnäckiger Anwalt. Ohne ihn geht es im Ernstfall übrigens ohnehin nicht, weil nur er die Akten einsehen darf. Das gilt auch für die Beweisfotos.
Eine häufige Fehlerquelle bei der Auswertung der Blitzerfotos ist die zweifelhafte Zuordnung einer gemessenen Geschwindigkeit zu einem Fahrzeug. Im dreispurigen Verkehr kann die zur Last gelegte Geschwindigkeit einem anderen Fahrzeug gelten. Für diesen Fall sind zwar zwei Kameras vorgeschrieben, aber der Auswerter sieht sich nicht immer beide Aufnahmen an. In anderen Fällen konnten die Anwälte nachweisen, dass die Ermittlung der Geschwindigkeiten mit vom System vorgegeben Hilfslinien Messfehler zuließ und damit juristisch nicht sattelfest war. Manche Messverfahren belichten das Foto erst hinterher mit den Daten, was nach Ansicht von Sachverständigen Raum zur Manipulation lässt. Juristisch unsauber ist zudem, dass manche Geräte eine Differenz zwischen Tatort und Tatzeit zulassen, weil die Fotos erst 20 Meter oder 50 Meter hinter dem Messpunkt entstehen. mid/zwi


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