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Grobe Fahrlässigkeit – Zahlt die Kaskoversicherung bei einer Alkoholfahrt?

Ein Mann fuhr auf eine trockene und gut beleuchtete Fahrbahn und kam plötzlich von der Straße ab. Er prallte gegen einen Baum. Die Polizei stellte daraufhin einen Blutalkoholwert von 2,07 Promille fest. Die Versicherung lehnte daher die Kostenübernahme für die Reparatur ab.
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Kaskoversicherung greift bei Alkoholfahrt nicht
Gericht: Grobe Fahrlässigkeit berechtigt Leistungskürzung der Versicherung

Eine Versicherung muss Schäden nicht übernehmen, wenn der Fahrer absolut fahruntüchtig einen Unfall verursacht hat. Wie bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden kann dies mit vollständiger Leistungsfreiheit sanktioniert werden. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Az. 2 O 370/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fuhr ein Mann auf trockener und gut beleuchteter Fahrbahn und kam plötzlich von der Straße ab. Er prallte gegen einen Baum. Die Polizei stellte daraufhin einen Blutalkoholwert von 2,07 Promille fest. Die Versicherung lehnte daher die Kostenübernahme für die Reparatur ab. Die versicherte Ehefrau des Unfallverursachers war aber der Meinung, dass die Versicherung dennoch in der Pflicht stehe, den Schaden in Höhe von 7.794 Euro zu regulieren und ist vor Gericht gezogen.

Dort ist die Klage jedoch gescheitert, da der Richter klargestellt hat, dass der Ehemann der versicherten Klägerin den Unfall grob fahrlässig verursacht hatte. „Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Unter Abwägung aller Umstände darf die Versicherung in solchen Fällen die Leistung bis auf null kürzen“, erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die Klägerin hatte keine Möglichkeit, ihren Ehemann in der Verhandlung aufgrund der Trunkenheitsfahrt zu entlasten. Daher betonte das Gericht, dass die Versicherung, wie bei vorsätzlich verursachten Schäden, die Schadensregulierung komplett verweigern kann. www.deutsche-anwaltshotline.de


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