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Pannenautos – Richtig abschleppen

Wie schleppt man Pannenautos laut der Straßenverkehrsordnung richtig ab? Was ist verboten und was ist erlaubt? Seil oder Stange, Autobahn ja oder nein, muss der Lenker des Pannenautos einen Führerschein haben, darf nur

mit eingeschaltete Warnblinker abgeschleppt werden und vieles mehr.

Fast vier Millionen Mal waren Pannenhelfer im vergangenen Jahr im Einsatz. Liegen geblieben sind weitaus mehr Fahrzeuge, nicht selten von guten Freunden in die nächste Werkstatt oder zum Abwracken geschleppt. Solange ein Auto fahrbereit ist und die Elektrik noch funktioniert darf es ins Schlepptau genommen werden, denn ohne eingeschaltete Warnblinker an beiden Fahrzeugen und Beleuchtung in der Dunkelheit ist das Abschleppen laut Straßenverkehrsordnung verboten.

Für den Lenker des Pannenautos schreibt der Gesetzgeber nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) keinen Führerschein vor. Er sollte laut Fahrerlaubnis-Verordnung aber mindestens 15 Jahre alt sein und das abzuschleppende Fahrzeug in Bezug auf Größe, Kraft und Kenntnisse beherrschen können. Gerade das Abschleppen mit Seil erfordert nicht nur genaue Absprachen, sondern auch Fahrgefühl. Welches Fahrzeuggewicht gezogen werden darf, ergibt sich aus der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges.

Servolenkung und Bremskraftverstärker funktionieren im Pannenauto ohne Motorbetrieb nicht. Es lässt sich schwer lenken, bremsen und kann schnell einmal auffahren. Davor schützt die starre Stange. Sie sichert auch, dass das Pannenfahrzeug nicht aus der Spur gerät – auf Eis und Schnee kein Einzelfall.

Egal, ob Seil oder Stange – sie dürfen fünf Meter nicht überschreiten, müssen in der Mitte mit einem roten Fähnchen versehen sein und dürfen die Fahrzeuge nicht diagonal miteinander verbinden. Wo sich die Abschleppöse befindet, steht in der Bedienungsanleitung. Bei modernen Fahrzeugen wird sie in ein Linksgewinde geschraubt – versteckt hinter einem kleinen Deckel im Stoßfänger.

Der Fahrer des Pannenautos kuppelt aus und hat die Zündung eingeschaltet – so kann das Lenkradschloss nicht einrasten. Und schneller als mit Tempo 50 sollten beide Fahrzeuge nicht unterwegs sein, warnt der ZDK.

Die Autobahn ist ein Fall nur für den Notfall. Jeweils 20 Euro Strafe riskiert, wer beim Abschleppen auf die Autobahn fährt oder dort im Pannenfall nicht die nächste Abfahrt nimmt. Das Fahren ohne Warnblinklicht kostet fünf Euro.

Bei Elektro- und Hybridautos darf die angetriebene Achse auf keinen Fall Kontakt mit der Straße haben. Der Elektromotor würde sonst Strom erzeugen und die Elektronik in der Folge Schaden nehmen, warnt der Branchenverband. Das Auto muss also angehoben werden. Die Stromer selbst dürfen aufgrund der großen Last nicht abschleppen.

Fahrzeuge mit Automatikgetriebe haben oft spezielle Abschlepp-Tasten. Weil das Getriebe überhitzen könnte, ist das Fahren im Gespann nur mit einem bestimmten Tempo und über eine festgelegte Distanz erlaubt. Die Bedienungsanleitungen geben genaue Anweisungen. Das gilt übrigens für alle Fahrzeuge. ampnet/jri


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