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Schmuck am Auto: Worauf muss ich achten?

Wer seine Begeisterung für ein teilnehmendes Land zum Ausdruck bringen möchte, der verziert sein Auto gerne mit Aufklebern und Fahnen. Doch ist längst nicht alles erlaubt, was so mancher Fan sich vorstellt.

Zunächst muss natürlich gewährleistet werden, dass die Sicht des Fahrers vollkommen uneingeschränkt ist. Die Windschutzscheibe muss dabei also frei bleiben. Ausgenommen sind kleine Aufkleber, die nicht größer als 0,1 m² sind und nicht mehr als ein Viertel der Scheibe verdecken. Auch dürfen die Spiegel nicht mit Aufklebern verdeckt werden. Erlaubt sind hier allerdings Überzüge in den Nationalfarben, die nur die Hülle des Spiegels umfassen, nicht aber den Rückspiegel selbst. Doch Achtung: Bei Autos, bei denen der Blinker an den Seitenspiegeln angebracht ist, ist auch das verboten.

Natürlich dürfen an einem wahren Fan-Auto die Fahnen nicht fehlen. Oberstes Gebot hierbei:
Alles muss fest und sicher angebracht sein. Bei hohen Geschwindigkeiten empfiehlt es sich also, die kleinen Fähnchen an den Fenstern, die meist nur mit einem Plastikclipp befestigt sind,
abzunehmen.

Auch auf die Maße des geschmückten Fahrzeugs müssen Fußballfans achten:
• Die Breite des Autos darf auch mit Schmuck 2,55 m nicht überschreiten.
• Ragen Fahnen mehr als 40 cm an den Seiten hinaus, so müssen sie bei Nacht beleuchtet werden.
• Nach hinten darf die Fahne nicht mehr als 3 m abstehen, ist sie länger als 1 m so muss sie mit einem roten Fähnchen extra gekennzeichnet sein.
• Ist das Auto niedriger als 2,50 m, so ist ein Überstand nach vorne nicht erlaubt.
Wer sich an diese Vorschriften hält, der muss keine Angst haben, dass ihm ein Bußgeldbescheid die WM 2018 verdirbt.

Nach dem Sieg: Worauf muss ich im Autokorso achten?
Viele Fans möchten es sich nicht nehmen lassen, den Sieg ihrer Mannschaft gebührend zu feiern. Und was wäre dafür geeigneter als ein Autokorso durch die Stadt. So schön das gemeinsame Feiern auch sein mag, es gelten auch hierbei strikte Regeln, damit alle gut fahren.

Zunächst gilt selbstverständlich:
Alkohol am Steuer ist tabu! Da macht die Polizei auch in einer solchen Ausnahmesituation keine Kompromisse. Es gilt die 0,5-Promille-Grenze für den Fahrer. Alles darüber hinaus kostet mindestens 500 Euro und kann je nach Blutalkoholwert auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat oder gar den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen. Anderes gilt natürlich für die Mitfahrer. Diese dürfen zur Siegesfeier die Korken knallen lassen. Aber Achtung: Der Fahrer darf von seinen Mitfahrern nicht vom Straßenverkehr abgelenkt werden. Gerade im Autokorso, wo es gerne mal wegen mangelnden Sicherheitsabstandes zu Auffahrunfällen kommt, eine wichtige Regel.

Verboten ist außerdem, sich während der Fahrt aus dem Fenster zu lehnen oder gar eine kleine Kletterpartie im und am Auto zu starten. Das betrifft jedoch nicht nur die Mitfahrer. Hält der Fahrer nicht an, obwohl sich einer der Insassen aus dem Fenster lehnt, so trifft ihn bei einem Unfall eine Mitschuld. Denn so banal es auch klingt: Auch im Autokorso gilt die Anschnallpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 30 Euro.

Wer vor Freude über den Sieg gar zu enthusiastisch die Hupe benutzt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Denn es ist nur dann erlaubt zu hupen, wenn der Fahrer sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht oder um außerorts ein Überholmanöver anzukündigen. Doch drücken die Ordnungshüter in einer solchen Situation manchmal ein Auge zu, solange sich dabei niemand gestört fühlt. www.deutsche-anwaltshotline.de
Deutsche Anwaltshotline AG, 90443 Nürnberg


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