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Alkohol am Steuer – Versicherungsschutz – Führerscheinentzug

Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Die Menge macht’s
Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Spätestens mit 0,5 Promille im Blut lässt die Reaktionsfähigkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verhängt ein Bußgeld. Ab 0,8 Promille droht Führerscheinentzug.

Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, bleibt davon oft auch der Versicherungsschutz nicht unberührt, warnt die HUK-COBURG. Hier spielt die Alkoholkonzentration im Blut ebenfalls eine wichtige Rolle. Dazu kommt aber auch die Frage der individuellen Fahrtüchtigkeit: also ob der Fahrer eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien fährt, Autos rammt oder von der Straße abkommt, hat diese Grenze überschritten.

Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen führt, ist letztlich bei jedem verschieden. Im Extremfall langt ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig für den Unfall verantwortlich, greift in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was das heißt? Der Schutz des Geschädigten steht im Vordergrund, darum reguliert Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nimmt dann jedoch den Fahrer in Regress. Maximal 5.000 Euro kann sie sich vom Schädiger zurückholen.

Noch gravierender können die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtssprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als ursächlich für den Unfall. Jedoch können auch geringere Mengen genügen, um den Versicherungsschutz zu gefährden. Entscheidend bleibt die Frage: War der Alkohol ursächlich. – Übrigens sollte man als Autofahrer nicht vergessen, dass man um die zehn Stunden braucht, um ein Promille Alkohol wieder abzubauen. ampnet/jri


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