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Urteile: Verkehrsrecht Autoverkauf & Autokauf

Nachfolgend finden Sie Gerichtsurteile zum Thema Autokauf sowie Autoverkauf:

Neuwagen ist nur zwölf Monate fabrikneu

Autohändler dürfen Autos, die zwölf Monate nach ihrer Herstellung nicht verkauft wurden, nicht mehr als Neuwagen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Die Richter gaben einem Käufer Recht, der einen Neuwagen, der bereits 19 Monate im Autohaus stand, reklamiert hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, durch die lange Standdauer werde der Wert des Autos gemindert. Es komme zu Materialermüdung, Oxydation und physikalischen Veränderungen. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen. Voraussetzung für ein fabrikneues Fahrzeug ist außerdem, dass das Modell noch unverändert hergestellt wird und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist. Im konkreten Fall hatte ein Mann im Juni 2000 ein Auto für mehr als 53.000 Mark bestellt und sechs Wochen später auch erhalten. Allerdings war das Fahrzeug bereits anderthalb Jahre vorher, im November 1998, hergestellt worden. Aufgefallen war ihm das, weil bei seinem Auto bestimmte Kleinigkeiten wie Radio oder Sitzbezüge anders waren als in neueren Wagen desselben Modells. Der Mann kann den Vertrag jetzt rückgängig machen.
(AZ. BGH VIII ZR 227/02 Urteil vom 15. Oktober 2003)

Autoverkauf immer schriftlich festhalten

Wer seinen Pkw „zum Ausschlachten“ verkauft, ohne Namen und Anschrift des Käufers zu erfragen, kann für die Kosten zur Kasse gebeten werden, die entstehen, dass das Fahrzeug später „herrenlos im öffentlichen Straßenraum“ abgestellt wird und von der Kommune entsorgt werden muss.
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 5 A 4177/00)

Fahrzeuglackierung ist kein Mangel

Wer seinem gebrauchten eine neu Lackierung spendiert, um ihn besser verkaufen zu können, begeht keine arglistige Täuschung. So entschieden die Richter des OLG Frankfurt. Im Fall wollte der Käufer den Kauf eines BMW rückgängig machen, weil ihm dessen Neulackierung verschwiegen worden sei. Doch er kam mit seiner Forderung nicht durch, denn der neue Lack sollte nur Kratzer beheben. Hätte er dagegen Unfallschäden oder Durchrostungen kaschieren soll, sähe die Sachen anders aus, so die Richter.
(AZ. 3 U 86/00)

Temperaturunterschiede bei der Fahrzeugheizung kein Mangel

Sind die Temperaturen an den Austrittsöffnungen einer Fahrzeugheizung unterschiedlich, ist dies auch bei Neuwagen kein Mangel, so das OLG Koblenz. Eine Frau wollte ihren Kombi zurückgeben, weil die Temperatur im Fußraum sich sehr von der an den Düsen an der Armaturentafel unterschied. Die Heizung sei nicht fehlerhaft, die unterschiede sein konstruktionsbedingt und entspreche dem Stand der Technik. Außerdem werde es von dem meisten Fahrern geschätzt, wenn die Temperatur im Fußbereich höher sei als im Kopfbereich.
(AZ. 5 U 62/03)

Gebrauchtwagenkauf

Ein Gebrauchtwagen-Käufer kann bei einem Gebrauchtwagen-Händler ein fachmännisch durchgechecktes Fahrzeug erwarten. Hat ein solcher Check nicht stattgefunden, muss der Käufer davon in Kenntnis gesetzt werden. Andernfalls kann der Händler für alle Mängel haftbar gemacht werden, die er bei der gebotenen Untersuchung hätte erkennen können.
OLG Düsseldorf; AZ.: 26 U 59/99

Fahrzeugangebote im Internet

Händler, die Gebrauchtfahrzeuge im Internet anbieten, müssen das Angebot korrekt texten. Das gilt auch für Angaben über Extras und Sonderaustattungen (so genannte Beschaffenheitsangaben) wenn der Ausschluss der Gewährleistung vertraglich vereinbart wurde. Weiß der Händler, dass der angepriesene Pkw die im Angebot angepriesene Beschaffenheit nicht hat, muss er sich Arglist vorwerfen lassen. Das gilt selbst dann, wenn er sich nicht davon überzeugt hat und das Internetangebot »ins Blaue hinein« abgeben hat.
LG Köln; (AZ.: 15 O 237/01)

Unfallschaden muss in jedem Fall angegeben werden

Der Verkäufer eines gebrauchten Fahrzeugs ist überdies dazu verpflichtet, auch ohne entsprechender Nachfrage auf einen ihm bekannten Unfallschaden hinzuweisen.
OLG Saarbrücken; (AZ.: 4 U 508/98-115)

Hoher Benzinverbrauch

Verbraucht ein Fahrzeug mehr Sprit, als in der Betriebsanleitung angegeben ist, berechtigt dies nicht in jedem Fall eine Wandlung des Kaufvertrages. Übersteigt der Spritverbrauch die Toleranzgrenze von 10% kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Die Toleranzgrenze zwischen Soll- und Ist-Verbrauch von 10% muss beachtet werden.
BGH; (AZ.: VIII ZR 52/96)

Neuwagenkauf: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Geräusche

Kurze Zeit nach dem Neukauf seines Fahrzeugs bemängelte der Käufer wiederholte Knallgeräusche und Fehlzündungen. In der Werkstatt konnten die Fehler trotz mehrerer Versuche nicht beseitigt werden. Der enttäuschte Käufer wollte den Vertrag rückgängig machen. Die Richter gaben ihm Recht und folgten der Einschätzung des Sachverständigen, dass die Knallgeräusche nicht dem Stand der Technik entsprechen. Auf weitere Nachverbesserungsversuche muss sich der Käufer nicht einlassen.
OLG Saarbrücken; (AZ.: 4 U 643/98)

Gebrauchtwagenkauf Scheckheft gepflegt

Ein Autokäufer hatte sich beim Kauf eines vier Jahre alten Gebrauchtwagens vom Verkäufer überzeugen lassen, dass das Fahrzeug Scheckheft gepflegt sei. Als er aber nach kurzer Zeit feststellte, dass im Scheckheft lediglich eine Inspektion eingetragen war, wollte er den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Die Anfechtung war erfolgreich. Die Richter argumentierten, bei Privatkäufen ist das Scheckheft oft der einzige Hinweis auf den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Es genügt nicht, wenn der Verkäufer darauf hinweist, dass er den Wagen gemäß dem Scheckheft gepflegt und die restlichen Inspektionen selber durchgeführt habe. Zur Scheckheft-Pflege gehören fachgerechte Inspektionen in einer Fachwerkstatt.
LG Paderborn; (AZ.: 4 O 343/99)

Fahrzeug mit defekten Katalysator verkauft

Ist ein Katalysator defekt, dann handelt es sich nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen technischen Fehler; so jedenfalls die Meinung der Richter. Bei einem Fahrzeug, dass als »mängelfei« verkauft wurde, wurde ein Defekt bei der Untersuchung festgestellt. Der Käufer konnte deshalb nicht mit dem Fahrzeug fahren. Der Verkäufer muss für die Kat-Reparatur und die zweite Abgasuntersuchung aufkommen.
AG Zeven; (AZ.: 3 C 242/02)

Gewährleistungspflicht bei Bastler Auto

Findige Gebrauchtwagenhändler schreiben bei älteren Fahrzeugen gerne „Bastlerauto“ in den Vertrag, um sich von ihrer Gewährleistungspflicht zu befreien. Das gilt aber nicht, urteilte das OLG Oldenburg. Ist das Auto fahrbereit, bringe der Passus keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss. Dabei zieht selbst das Argument nicht, der Käufer hätte, dem Vertragspassus ja freiwillig zugestimmt.
(AZ. 9 W 30/03)

Tacho manipuliert

Wichtiges Urteil des OLG Koblenz für alle Gebrauchtwagenkäufer: Manipulationen am Tachostand berechtigen den Käufer grundsätzlich dazu, dass Geschäft rückgängig zu machen. Denn mit der Erklärung, der Tachostand stimme mit der Gesamtfahrleistung des Wagens überein, gebe der Händler eine Beschaffenheitsgarantie ab. Ist die falsch wenn er selber gar nicht am Tacho gedreht hat.
(AZ. U 1385/03)

Fahrzeug mit Tieferlegung ohne Tüv verkauft

Ein Gebrauchtwagenhändler legte ein Auto tiefer, ohne die Änderung vom Tüv abnehmen und eintragen zu lassen, und verkaufte den Wagen mit Sommerbereifung. Der Käufer blieb ahnungslos, bis er Winterreifen aufziehen wollte. Denn das klappte nicht, die Reifen scheuerten an den Radkästen. Daraufhin wollte er das Auto zurückgeben, doch der Händler lehnte ab. Das OLG Koblenz entschied für den Käufer. Begründung: Der Autohändler habe diesem ein nicht zulassungsfähiges, verkehrsuntaugliches Fahrzeug verkauft und müsse deshalb haften.
(AZ. 12 U 444/99)

Quelle der Gerichtsurteile: Deutsche Anwaltshotline und Juristischer Literatur-Pressedienst

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Vorsicht Tachotrickser – Bei jedem dritten Gebrauchtwagen ist der Kilometerstand so manipuliert, dass der Schaden durchschnittlich bei 3.000 Euro liegt. Früher noch müssten die Tachobetrüger eine Bohrmaschine an die Tachowelle ansetzen, heute reicht oftmals ein Verbindungskabel zwischen Auto und Laptop sowie entsprechende Software. In Belgien ist deshalb beim Autokauf ein Kilometerstand-Nachweis Pflicht.

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