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Unfallstelle: Gaffern drohen bis zu 5000 Euro Bußgeld

Wer als Ersthelfer an eine Unfallstelle kommt, ist häufig verunsichert, wie er sich richtig verhalten soll. Prinzipiell gilt:

Die Eigensicherung hat immer Vorrang. Für die schnelle Hilfe vor Ort gibt der ADAC folgende Tipps:
– Sieht man einen Unfall, sofort die Warnblinkanlage einschalten
und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen
anhalten.
– Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen, möglichst hinter der
Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf
der Autobahn 150 Meter) vor der Unfallstelle aufstellen.
– Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende
Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Verkehrsunfall ereignet? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche
Verletzungen gibt es?
Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale abwarten.
– Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am
Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine
lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.
– Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen
des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler
Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet
das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die
Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit
einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock
stehende Personen betreuen.
Wer nach einem Verkehrsunfall im Stau steht, ist verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Das heißt, alle Autos auf der linken Fahrspur halten sich möglichst links, alle anderen fahren nach rechts. Für ankommende Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als Rettungsweg nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird.

Gaffen statt zu helfen, ist nicht nur rücksichtslos und gefährlich, sondern kann auch teure Konsequenzen haben. Das Bußgeld reicht von 40 bis zu 5000 Euro, wenn Einsatzkräfte behindert werden. www.adac.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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