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Bußgelder für Beleuchtungs-, Abblendlicht- und Fernlicht-Verstöße

Beleuchtung, Fernlicht und Abblendlicht bei Auto, LKW und Anhänger.

Welche Strafen drohen, wenn man nicht rechtzeitig abblendet? Wenn man im Tunnel ohne Abblendlicht fährt? Wenn man mit Nebelscheinwerfer fährt, trotz guter Sicht? Wenn die Beleuchtungseinrichtungen verschmutzt sind?

Studien belegen, dass verschmutzte Windschutzscheiben bei gleichzeitiger Blendung unter Laborbedingungen, die Sichtweite um mehr als 77 Prozent reduzieren können. Unter Realbedingungen waren es rund 60 Prozent. Eine zweite Studie beschäftigte sich mit dem Abblendlicht. Die Leuchtweiten von Abblendlicht können sich bei verschmutzten Scheinwerfern um bis zu 40 Prozent und die von Fernlicht um bis zu 50 Prozent reduzieren.

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt in Paragraph 17 vor, welche Beleuchtung am Fahrzeug wann eingeschaltet sein muss.

Wie hoch ist die Strafe, wenn man ohne Licht bzw. nur mit Standlicht fährt?
 
Mit welchem Bußgeld muss man rechnen, wenn man mit verschmutzter Kfz-Beleuchtung fährt?
 
Nachfolgend finden Sie die Bußgelder für die einzelnen Verstöße:

Fahrzeugbeleuchtung:

Verstoß Punk­te Buß­geld mit Ge­fähr­dung
Bei schlechten Sichtverhältnissen Beleuchtung nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt.
Beleuchtung verschmutzt oder verdreckt.
Nicht rechtzeitig abgeblendet.
20 Euro 25 Euro
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb gesch. Ortschaft am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren. 25 Euro 35 Euro
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb gesch. Ortschaft am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren. 1 P 60 Euro  60 Euro
Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht vorschriftsmäßig beleuchtet oder kenntlich gemacht. 20 Euro 35 Euro
Nur mit Standlicht oder
bei durchgehender, ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht oder
mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht oder mit eingeschaltetem Tagfahrlicht gefahren.
10 Euro 15 Euro

Lichttechnische Einrichtungen:

Verstoß Buß­geld
Kfz oder Anhänger in Betrieb genommen  
…gegen eine allgemeine Vorschrift 5 Euro
…gegen unerlaubtes anbringen von lichttechnischen Einrichtungen 20 Euro

 

Interessante Infos und Tipps zum Thema Beleuchtung, Abblendlicht und Scheinwerfer im Straßenverkehr:

Sicher durch die Dunkelheit  – Für sichere Autoofahrten im Dunkeln unabdingbar ist eine gut funktionierende Beleuchtung am Kraftfahrzeug. Nicht nur, damit man selbst besser sieht, sondern auch, dass man besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird. Jeder Fahrer kann selbst darauf achten und dafür sorgen, dass die Scheinwerfer sowie Rückleuchten, Bremsleuchten und Blinker nicht verdreckt sind.

Wenn das Auto zur rollenden Weihnachtsdeko wird – Aus Sicht des Gesetzgebers gehört leuchtender oder gar blinkender Lichterschmuck am PKW nicht ans Fahrzeug. Wer gegen die Vorgaben verstößt, muss mindestens mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit oder wenn die Deko mitverantwortlich für einen Verkehrsunfall gemacht werden kann, kann es unter Umständen richtig teuer werden.

Autofahren bei dichtem Nebel – Autofahrer sollten sich bei schlechter Sicht nicht auf das Tagfahrlicht verlassen, da hierbei nur die Leuchten vorne aktiviert werden, die Rückleuchten in der Regel dunkel bleiben. Laut Experten sei es wichtig, das Abblendlicht frühzeitig manuell anzuschalten, um die eigene Sicht zu verbessern.

Lichthupe StVO – Der Einsatz der Lichthupe ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt. Demnach sind Lichthupen innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich verboten.

Intelligente Pixelscheinwerfer – Die neuen LED-Fahrzeugscheinwerfer enthalten drei neuartige LED-Lichtquellen mit jeweils 1.024 einzeln ansteuerbaren Punkten. Das bedeutet, dass beispielsweise auf einer Landstraße das variable Fernlicht nie mehr abgeblendet werden muss. Das neuartige Scheinwerferlicht kann sich sehr genau an die jeweilige Verkehrssituation anpassen, es herrschen immer optimale Lichtverhältnisse, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

Fahrlicht und Fernlicht StVO – US Experten prüften 31 Modelle mit insgesamt 82 Varianten und 44 Lichtsystemen und kamen zu folgendem Ergebnis – ein Mal „gut“ für das Autolicht des Toyota Prius V, elf Mal „befriedigend“ und neun Mal „ausreichend gut“. Den Rest nannten sie „armselig“. Geprüft wurde das Fahr- und Fernlicht in fünf verschiedenen Fahrsituation wie Geradeausfahrt, jeweils eine scharfe Rechts- und Linkskurve sowie normale Kurven nach links und rechts. Dabei wurde auch auf die Blendung des entgegenkommenden Verkehrs geachtet.

Nebelschlussleuchten Pflicht – Der Gesetzgeber erlaubt bei Sichtweiten unter 50 Metern maximal 50 km/h. Erst dann darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden.

Scheinwerfer und Beleuchtung sind das A und O im Straßenverkehr – Automobilhersteller BMW setzt jetzt ein Zeichen mit serienmäßigem Hochleistungs-Laserlicht.

Die Verkehrssicherheit hat durch intelligente Licht-Lösungen zugenommen

Regelmäßige Überprüfung von Tagfahrlicht – Seit dem 01. Oktober 2005 wird das Fahren mit Licht am Tag (spezielle Tagfahrleuchten oder Abblendlicht) vom Bundesverkehrsministerium für alle Kraftfahrzeuge empfohlen. 

Mit dem Tagfahrlicht in den Tod

Nachts sind alle Katzen grau

Autolicht Neuheit – Matrix Licht

Lichttechnik mit höchster Mängelquote – Die Lichttechnik am Fahrzeug sollte man regelmäßig prüfen und vom Fachmann einstellen lassen. Ferner sollte man in regelmäßigen Abständen die Windschutzscheibe und Scheinwerfer reinigen.

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