Bußgeldkatalog 2023/ 2024 – Bußgelder, Punkte, Fahrverbote
Verkehrsverstöße im Straßenverkehr laut StVO
Haben Sie im Straßenverkehr gegen die Verkehrsregeln nach StVO verstoßen? Dann müssen Sie je nach Verkehrsverstoß laut Bußgeldkatalog mit Punkten, Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Die StVO schreibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Diese ermöglichen uns ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr. Für Zuwiderhandlungen dieser Verkehrsregeln gibt es im Bußgeldkatalog eine Vielzahl an Strafen. Diese werden je nach schwere mit Punkten bewertet und in das Verkehrszentralregister eingetragen. Eingetragen werden alle rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro sowie alle rechtskräftigen Straftaten.
Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für:
Beim Autofahren telefoniert?
<< Handyverbot <<
Bei Rot über die Ampel?
<< Rotlichtverstoß <<
Zu schnell gefahren?
<< Geschwindigkeitsverstoß <<
Betrunken Auto gefahren?
<< Alkoholverstoß <<
Zu dicht aufgefahren?
<< Abstandsverstoß <<
Vorfahrt missachtet?
<< Vorfahrtsverstoß <<
Straßenverkehr 2024/ 2025 – Wissenswertes für Motorrad- und Autofahrende
Neuerungen im Straßenverkehr 2023 – Fahrrad-, Auto-, LKW- und Busfahrer
Bußgeldkatalog Verbandskasten: Seit 2022 ist die Mitnahme von Mund- und Nasenmasken in Fahrzeugen Pflicht. Die Masken sollen dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Bussen, LKW und PKW hinzugefügt werden. Bis 31. Januar 2023 müssen veraltete Kfz-Verbandtaschen ausgetauscht oder neu bestückt werden.
AU-Richtlinie – Einführung der Partikelzählung: Ab 2023 könnte das Zählen von Rußpartikeln ein fester Bestandteil der Abgasuntersuchung von Dieselautos sein. An allen Euro-6/VI-Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor soll eine Partikelmessung durchgeführt werden. Der Ablauf der neuen Abgasuntersuchung für diese Fahrzeuge wird im AU-Leitfaden 6 beschrieben.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sollen zusätzliche Mittel für den Radverkehr bis 2023 bereitgestellt werden.
Bußgeldkatalog Verordnung: Die Verwirrung um die StVO-Novelle hat ein Ende
Am 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Im Oktober wurde die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom Bundesrat beschlossen. Nach Verzögerungen wegen eines Formfehlers hat der Bundesrat den geänderten Bußgeldkatalog auf den Weg gebracht. Er soll vor allem Radfahrer und Fußgänger besser schützen. Falsches Parken ist erheblich teurer. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen wurden deutlich angehoben. Für das unerlaubte Nutzen oder Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Gehweg oder Radweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro nun auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig.
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