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Andere Länder, andere Sitten (Teil 2)

 

Wer ins Ausland fährt oder sich dort einen Mietwagen nimmt, der sollte sich am besten vorher mit möglichen mit länderspezifischen Regelungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen vertraut machen, um kein Bußgeld zu riskieren, 

Frankreich verpflichtet alle Fahrer und Halter von Kfz über 3,5 Tonnen (auch Wohnmobile) an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck insgesamt drei spezielle Toter-Winkel-Aufkleber anzubringen. Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne müssen nur dann die Warnhinweise tragen, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

In Spanien müssen Gespanne und Wohnmobile über zwölf Metern Länge am Heck entweder mit einem großen Schild (130 cm x 25 cm) oder durch zwei kleine Schilder (je 50 x 25 cm), jeweils gelb mit rotem Rand, gekennzeichnet sein. Die Tafeln müssen in einem Abstand von 50 bis 150 Zentimeter zum Boden befestigt werden.

Spanien hat die Regelgeschwindigkeit innerorts unter die üblichen 50 km/h abgesenkt. In spanischen Gemeinden sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen 20 km/h, für jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung 30 km/h und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung 50 km/h erlaubt. In Brüssel gilt ebenfalls meistens Tempo 30. Ausnahmen gibt es auf bestimmten Hauptstraßen, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 oder 70 km/h betragen kann. In Wohngebieten gilt in der belgischen Hauptstadt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.

Auch bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit für Gespanne gilt das Motto „Andere Länder, andere Sitten.“ Das Höchsttempo im Anhängerbetrieb hängt in einigen Ländern vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Hängers oder vom Gesamtgewicht des Gespanns ab. Wer in Frankreich beispielsweise mit einem Gespann unterwegs ist, das insgesamt maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen darf, muss keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Geschwindigkeit beachten und darf mit bis zu 130 km/h unterwegs sein. Oberhalb dieser Gewichtsgrenze sind maximal 90 km/h erlaubt.

In Italien liegt das Höchsttempo für Gespanne bei 80 km/h, Wohnmobile mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und zwölf Tonnen dürfen auf Autobahnen hingegen bis zum 100 km/h schnell sein.

In den Niederlanden wiederum dürfen Gespanne mit maximal 90 km/h unterwegs sein. Wiegt der Hänger oder das Wohnmobil selbst mehr als 3,5 Tonnen, liegt das erlaubte Höchsttempo bei maximal 80 km/h.
Generell gilt: Die deutsche Tempo-100-Zulassung für Gespanne hat im Ausland keinerlei Bedeutung.

Nach hinten überstehende Ladung ist in Italien speziell zu kennzeichnen. Vorgeschrieben ist eine genormte, 50 mal 50 Zentimeter große, rot-weiß schraffierte und reflektierende Tafel. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, müssen die beiden seitlichen Ecken mit jeweils einer derartigen Tafel gekennzeichnet sein.

Auch in Spanien gilt eine inhaltlich entsprechende Vorschrift.

Reservekanister

Bei langen und anstrengenden Reisen rät der AvD, regelmäßig eine Rast mit einzuplanen. Gelegentlich empfiehlt sich sogar eine Schlafpause. Am Straßenrand ist das aber über Nacht selten erlaubt. Wer mit Auto, Anhänger oder Wohnmobil unterwegs ist, muss aufpassen: Verboten ist das in Dänemark und den Niederlanden. In Notsituationen ausnahmsweise geduldet wird das Übernachten außerhalb von Campingplätzen in Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich. Ausdrücklich gestattet ist das Nächtigen an der Straße in Norwegen und Schweden. In Deutschland ist es ebenfalls nicht verboten, am Straßenrand eine nächtliche Ruhepause einzulegen, um fit und ausgeruht weiterzureisen. Park- und Haltebeschilderungen sind aber immer zu beachten. Wer sich auf Privatgrundstücke stellen will, und sei es ein Acker, muss vorher natürlich den Eigentümer fragen.

Das Mitführen von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf Fähren nicht erlaubt. Griechenland verbietet es generell, Luxemburg erlaubt nur das Nachfüllen bei leerem Tank. In vielen Ländern sind zehn Liter in einem geeigneten und geprüften Behälter zugelassen. Der Autoclub AvD empfiehlt, nicht mehr als zehn Liter Kraftstoff im Auto zu transportieren.

Nahezu europaweit ist die Nutzung von Kindersitzen und Rückhaltesystemen für den Transport von Kindern vorgeschrieben. Mobiltelefone ohne Sprachsteuerung dürfen ebenfalls nirgends am Steuer benutzt werden. Hupen ist außer in einer akuten Notsituation überall im Ausland verboten.

Und wer ins Ausland reist, der muss sich auf Mautgebühren einstellen. Neben Vignetten und Zahlung mit Münzen direkt an der Mautstation gibt es mittlerweile auch elektronische Boxen und Transponder. Vignetten und Mautboxen für die verschiedenen europäischen Reiseländer bietet der Automobilclub von Deutschland über seine Internetseite (https://avd.de/vorteil/vignetten-mautboxen) an. ampnet/aum


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