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Haben Sie bei Ihrem Pkw, Lkw oder Anhänger die Stützlast überschritten? Die Polizei hat eine fehlende oder mangelnde Ladungssicherung festgestellt?

Bußgeld und Punkteeintrag drohen.

Sie haben Ihr Kfz oder Ihren Lkw nicht verkehrssicher beladen. Sie haben die dafür zulässige Stützlast überschritten bzw. unterschritten. Bei Verstößen gegen die Ladungssicherung und Stützlast müssen Sie mit Bußgelder und Punkte rechnen.

Nachfolgend finden Sie die Sanktionen:

Paragraf 22 der StVO Ladungssicherung  /    Paragraf 44 der StVZO Sützlast

Bußgelder und Punkte bei Missachtung der zulässigen Stützlast sowie bei Missachtung der ordnungsgemäßen Ladungssicherung:

 
Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Haben sie ein Kfz mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten oder unterschritten wurde 1 P 60 nein
Haben sie die Ladung oder Ladeeinrichtung bei ihrem LKW oder Omnibus nicht verkehrssicher verstaut oder gegen das Herabfallen nicht besonders gesichert 1 P 60 nein

 

Sie haben ein Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen überladen:

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
mehr als 5 Prozent   10 nein
mehr als 10 Prozent   30 nein
mehr als 15 Prozent   35 nein
mehr als 20 Prozent 1 P 95 nein
mehr als 25 Prozent 1 P 140 nein
mehr als 30 Prozent 1 P 235 nein

 

Sie haben einen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen überladen:

Verstoß Punk­te Buß­geld Fahrer € Buß­geld Halter € Fahr­verbot
mehr als 2-5 Prozent   30 35 nein
mehr als 5 Prozent 1 P 80 140 nein
mehr als 10 Prozent 1 P 110 235 nein
mehr als 15 Prozent 1 P 140 285 nein
mehr als 20 Prozent 1 P 190 380 nein
mehr als 25 Prozent 1 P 285 425 nein
mehr als 30 Prozent 1 P 380 425 nein

 

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