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Grundregeln der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO

Hier finden Sie die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich dem Rechtsfahrgebot sowie der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen mit Angabe von Bußgelder und Punkte.

Die Grundregeln im Straßenverkehr gemäß der StVO müssen eingehalten werden, denn das Ignorierung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt kann teuer werden. Bußgelder und Fahrverbote im Überblick.

Verhalten Sie sich stets so, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer belästigt oder geschädigt wird. Eine gegenseitige Rücksichtnahme sowie die Vermeidung von Behinderung oder gar Gefährdung des Straßenverkehrs muss eingehalten werden.

Grundregeln

Verstoß Bußgeld €
Ignorierung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt  
… einen anderen Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar belästigt 10
… einen anderen mehr als den Umständen unvermeidbar behindert 20
… einen anderen gefährtet 30
… einen anderen geschädigt 35
Beim Fahren in- oder aus einer Parklücke ein anderes Fahrzeug beschädigt 30
Vorschriftswidrig Gehweg, Seitenstreifen (nicht Standstreifen), Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt 10
… mit Behinderung 15
… mit Gefährdung 20
 

Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen

Kennen Sie die wichtigsten Grundregeln im Straßenverkehr?
Hier finden Sie unsere Auflistung mit den Verordnungen hinsichtlich dem Rechtsfahrgebot sowie der Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen mit Angabe von Bußgeld und Fahrverbot:

Verstoß Buß­geld € mit Be­schädi­gung
Beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet 20 25
Kraftfahrzeug nach dem Verlassen nicht gegen unbefugte Benutzung gesichert 15  
Fahrzeug nach dem Verlassen nicht gegen ein Weiterrollen ausreichend gesichert. Es kam zu einer Verkehrsstörung 15 25

Rechtsfahrgebot

Verstoß Buß­geld € mit Be­hinde­rung mit Ge­fähr­dung mit Be­schädi­gung
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen        
… der rechten Fahrbahnseite 15 25    
… des rechten Fahrstreifens (nicht Autobahn oder Kraftfahrstraßen)   20    
… der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen 25   35 40

Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Bundeskraftfahrtstraßen

Verstoß Punk­te Buß­geld €
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen    
… bei Gegenverkehr, Überholtwerden, an Kuppen, in Kurfen oder bei Unübersichtlichkeit und andere gefährdet 1 80
… auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und andere Verkehrsteilnehmer behindert 1 80
das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen missachtet mit Gefährdung und Unfall 1 100

Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Bundeskraftfahrtstraßen

Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot
Nichtbilden einer Rettungsgasse für Polizei oder andere Hilfsfahrzeuge auf der Autobahn oder einer anderen Straße außerorts 2 Punkte 200 Euro nein
Nichtbilden eine Rettungsgasse auf der Autobahn, es kommt zu Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung 2 Punkte 240 bis 320 Euro 1 Monat
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