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Änderungen im Verkehrsrecht 2024

Was ändert sich für Autobesitzer und Autofahrer?

Das Jahr 2024 hält wieder einige Neuerungen bereit, unter anderem verpflichtende Assistenzsysteme, Blackbox, Führerschein Umtauschpflicht, blaue HU-Plakette und eine neue Regelung für Winterreifen.

 

Führerschein Umtauschpflicht:

Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis 19.01.2024 in einem Scheckkarten-Führerschein umtauschen.  Wer noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro.

 

Assistenzsysteme:

B Juli 2024 sind viele neue Assistenzsysteme für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht. Zu den Assistenzsystemen zählen unter anderem Notbremslicht, Müdigkeitswarner, Kollisionswarner und intelligenter Geschwindigkeitsassistent.

 

Blackbox:

2024 wird die Blackbox im Auto Pflicht. Die Blackbox zeichnet Daten auf, die im Falle eines Verkehrsunfalls relevant werden.

 

Winterreifen:

Ab Oktober 2024 wird eine neue Regelung für Winterreifen eingeführt, die das „Alpine-Symbol“ als Pflichtkennzeichnung vorsieht. Bisherige M+S-Kennzeichnungen werden ersetzt.

 

Hauptuntersuchung:

2024 zur Hauptuntersuchung (Paragraf 29 der StVZO) muss, wer eine grüne HU-Plakette auf dem Kfz-Kennzeichen hat. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es eine blaue Prüfplakette. Der Pkw muss dann 2026 wieder vorgeführt werden.  Wird der Termin für die HU überzogen, muss man mit folgenden Strafen rechnen, bis zu 2 Monate: 15 Euro Verwarnungsgeld,  2 – 4 Monate: 25 Euro Verwarnungsgeld, 4 – 8 Monate: 60 Euro Bußeld und 1 Punkt in Flensburg, mehr als 8 Monate: 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

 

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