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Bußgeldkatalog 2015
Änderungen für Fahrzeughalter, LKW-, Motorrad- und Autofahrer

Verkehrsvorschriften – Das ist neu im Straßenverkehr 2015

Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Verkehrsrecht sowie im Bußgeldkatalog 2015. Fahrzeughalter sowie Motorrad-, LKW und Autofahrer müssen sich wieder auf einige Änderungen im Straßenverkehr einstellen.

Dies sind beispielsweise neue Verbandskasten-Vorgaben, die Ausweitung der LKW Maut, der elektronische Halterdaten-Austausch, das automatische Notrufsystem für Fahrzeuge und vieles mehr.

Wir haben für Sie die nachfolgende Auflistung mit den wichtigsten Neuerungen und Änderungen für das Jahr 2015 zusammengestellt.

Änderungen für Motorrad-, LKW- und Autofahrer:

  • Ab 2015 müssen die Verbandskästen die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen, wobei die alten Verbandskästen noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter verwendet werden dürfen.
  • Ab 2015 gilt für neue Dieselfahrzeugtypen die neue Euronorm 6. Bezüglich den Feinstaubplaketten ändert sich jedoch nichts, Fahrzeuge mit grünen Plaketten (Euro 4 und Euro 5) dürfen weiterhin in den Innenstädten fahren.

Änderungen für Fahrzeughalter:

  • Ab 01.01.2015 tritt die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme in Kraft. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden kann, ob er das bisherige Kennzeichen weiter führen will oder doch lieber ein neues Nummernschild möchte. Die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bleibt weiterhin bestehen, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Kfz Versicherung.
  • Ab Mitte 2015 soll die Prüfung zur Hauptuntersuchung mit Hilfe von Elektronik gerechter werden.
  • Wenn Sie 2015 ein Motorrad oder Auto abmelden möchten, können Sie dies alternativ auch online tun. Das heißt, Sie müssen nicht mehr persönlich zu Ihrer Zulassungsbehörde, sondern können dies per Internet von zu Hause erledigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat hierfür eine spezielle Website eingerichtet.
  • Ab 2015 erhalten Fahrer von älteren Diesel- sowie leichten Nutzfahrzeugen einen Zuschuss für die Partikelfilter-Nachrüstung. Der Staat stellt hierfür 30 Millionen zur Verfügung.

Änderungen im Verkehrsrecht und Bußgeldkatalog:

  • Ab 2015 tritt über das Kraftfahrt-Bundesamt der elektronische Halterdaten-Austausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Dies ermöglicht die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten. Die Halterdaten dienen ausschließlich der Ermittlung des verantwortlichen Auto-, Motorrad- oder LKW Fahrers.
  • Das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht ab Oktober 2015 eine Senkung der Gewichtsgrenze bei Lastkraftwagen von 12 Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vor.
  • Ab Anfang 2015 wird das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen (derzeit 40 Euro) teurer. Wer zukünftig ohne Ticket erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

Änderungen im Straßenverkehr in Deutschland:

  • Ab Oktober 2015 ist europaweit für alle neuen PKW-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) vorgeschrieben. Bei einem Unfall gibt das im Fahrzeug eingebaute Gerät selbsttätig eine Notrufnummer an die Telefonnummer 112 ab.
  • Die technische Umsetzung der Pkw Maut soll ab 2015 erfolgen und ab 2016 eingeführt werden. Die Pkw Maut soll für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten. E-Mobile, Motorräder oder Kraftfahrzeuge von behinderten Personen sollen von der Maut befreit werden.
  • Die LKW Maut Ausweitung auf weitere circa 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen soll zum 01.07.2015 stattfinden, ab 2018 soll die Lkw Maut dann auf allen Bundesstraßen erhoben werden.

Änderungen im Straßenverkehr in Europa:

  • Die slowenische Jahresvignette für 2015 kann bereits ab 01. Dezember 2014 erworben werden.
  • Die Schweizer Autobahn-Vignette ist vom 01.12.2014 bis zum 31. Januar 2015 gültig. Die große St. Bernhard Passstraße ist bis zum 01.06.2015 nicht befahrbar.
  • Die tschechische Jahresvignette kann für 2015 bereits ab Dezember gekauft werden.
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