Sie sind hier:   Startseite / Verkehrsrecht 2022: Das ändert sich für Fahrzeughalter und Motorrad-, Fahrrad-, Auto-, Bus- und LKW-Fahrer

Neuerungen im Verkehrsrecht 2022
Das ändert sich für Fahrer und Fahrzeughalter

Neue Regeln und Änderungen im Verkehrsrecht: Auch das Jahr 2022 bringt wieder einige wichtige Neuerungen für Fahrrad-, Motorrad-, Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer.

Das kommt 2022 unter anderem auf uns zu:

Führerscheinumtausch, Mitnahme von Mund- und Nasenmasken in Bussen, LKW und PKW, verpflichtende Assistenzsysteme und vieles mehr.

Verkehrsrecht 2022 – Auszug aus den geplante und beschlossene Änderungen:

  • Ab 2022 müssen neu typisierte Autos (ab 2024  alle Neuwagen) mit einer Reihe elektronischer Kontrollsystemen ausgestattet sein. In wenigen Jahren müssen zur Serienausstattung diese fünf Assistenzsysteme gehören: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremswarnung, Müdigkeitsassistent, automatischer Notbremsassistent und Spurhalteassistent.
  • Ab 2022 müssen ausschließlich alle Fahrzeuge mit einer braunen HU-Plakette auf dem Kennzeichen zur Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 der StVZO. Nach einer erfolgreichen HU-Prüfung winkt eine grüne Plakette, die mindestens bis zum Jahr 2024 gültig sein soll. Für Neufahrzeuge (PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen) gilt eine Drei-Jahres-Frist. 

  • Der Scheckkarten-Führerschein wird Pflicht für alle, die zwischen 1953 bis 1958 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Papier-Führerschein besitzen. Diese Verkehrsteilnehmer müssen ihr Dokument bis zum 19. Januar 2022 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.

  • Ab 2022 müssen Lkw-Fahrer, Autofahrer und Busfahrer eine medizinische Maske im Verbandskasten mitführen. (Der Verbandskasten beim Motorrad ist keine Pflicht).

  • Zum Jahresbeginn 2022 ändert sich für Hybridfahrzeuge die Elektroauto-Prämie von Staat und Herstellern. Ab 01. Januar müssen Plug-in-Hybrid-Modelle statt den bisherigen 40 Kilometern, eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, um die Förderung zu erhalten. Ab 2025 sind es sogar 80 Kilometer.
  • Zusätzliche Mittel sollen für den Radverkehr mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung bis 2023 bereitgestellt werden.

• gelesen 3.640 views




Kommentarfunktion ist deaktiviert