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Punktereform
Vielfahrer werden besonders hart bestraft

Seit 01. Mai 2014 startete das neue Punktesystem. Die Neuregelung soll Verkehrsverstöße gerechter ahnden. Oberstes Ziel der Punktereform ist es, das Fahreignungsregister einfacher, transparenter und gerechter zu gestalten.

Punktereform

Der Flensburger Punktekatalog wurde entrümpelt. Erfasst werden im Wesentlichen mit den Punkten nur noch Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 €. Seit Mai gibt es nur noch die Punktekategorien 1 bis 3, statt bisher 7 sowie die neuen Einstufungen Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung und Fahrerlaubnis-Entziehung ab 8 Punkte. Jedes Vergehen verjährt einzeln und wird bei neuem Verschulden nicht verlängert. Man kann im Rahmen des Modellversuchs ein Fahreignungsseminar freiwillig besuchen, um dadurch einen Punkt abzubauen (dies ist nur einmal innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums möglich).

Um die Punktereform besser zu verstehen, wurde als Orientierung ein s. g. Punkte-Tacho entwickelt. Dieser Tacho zeigt die unterschiedlichen Einstufen an.

Wie viel Punkte darf man haben?

Diese Maßnahme-Stufen sind wie folgt eingeteilt:

  • 1 bis 3 Punkte – Vormerkung
  • 4 bis 5 Punkte – Ermahnung
  • 6 bis 7 Punkte – Verwarnung
  • ab 8 Punkte – Entzug

Der Punkte-Vergleich zeigt uns, wie schnell der Führerschein weg sein kann:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 bis 60 km/h 4 Punkte, neu 2 Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h 3 Punkte, neu 2 Punkte
  • Rote Ampel (länger als 1 S.) 4 Punkte, neu 2 Punkte
  • Vorfahrt missachtet 3 Punkte, neu 1 Punkt
  • Gefährliches Überholmanöver 2 Punkte, neu 1 Punkt

Nach dem neuen Punktesystem gibt es anhand o. g. Beispiel bereits 8 Punkte. Das bedeutet, der Führerschein ist weg.

Nach dem alten Punktesystem hätten wir 16 Punkte, d. h. kein Führerschein-Entzug.

Der Bußgeld-Vergleich zeigt uns, welche Verkehrsverstöße in welcher Höhe teurer wurden:

  • Fahrtenbuchauflage nicht erfüllt: 50 €
  • Einfahrt in Umweltzonen ohne Plakette: 40 €
  • Handy am Steuer: 20 €
  • Winterreifenpflicht: 20 €
  • rechtswidriges Verhalten an Schulbussen: 20 €
  • Fahren ohne Zulassung: 20 €
  • Fahren als 17-Jähriger ohne Begleitung: 20 €
  • fehlendes Kfz Kennzeichen: 20 €
  • HU-Frist um mehr als 8 Monate überzogen: 20 €
  • Missachtung der Kindersicherungspflicht: 20 €
  • Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich: 20 €
  • Zeichen eines Polizisten nicht befolgt: 20 €
  • Kfz Kennzeichen abgedeckt: 15 €

Jeder Punkte-Eintrag verjährt je nach Schwere des Verkehrsvergehens für sich:

1 Punkt für eine Ordnungswidrigkeit: Verjährung nach 2 ½ Jahren
2 Punkte für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Verjährungsfrist von 5 Jahren
3 Punkte für eine Straftat: Verjähren nach 10 Jahren

Hinweis zur Punkte-Löschung: Wenn Ihr Punkteeintrag in Flensburg aufgrund der Verjährung gelöscht wird, bleibt dieser Vorgang der Löschung trotzdem ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister, kurz FAER gespeichert.

 
 

Hier finden Sie interessante Tipps und Infos rund um die Punktereform und dem Punkte-Tacho:

  • Verkehrsverstöße in der Schweiz – Geldstrafen aus Verkehrsdelikten in der Schweiz können seit 01. Mai 2024 auch in Deutschland eingetrieben werden. Laut Autoclub ADAC gilt die Regelung auf Grundlage des neuen Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrags für Strafen ab 70 Euro bzw. 80 Schweizer Franken. Bislang konnten nur Bußgelder aus EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Mit der Neuregelung wird schweizerischen Behörden auch die grenzüberschreitende Eintreibung bislang nichtbezahlter Bußgelder ermöglicht.
  • StVO-Novelle 2020 – Mit einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs sollen vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verkehrsverstöße intensiver geahndet. Die Reform sieht beispielsweise für widerrechtliches Parken oder auch nur Halten ein Bußgeld bis zu 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg vor.
  • Das ist auf der Autobahn verboten – Bei Verstößen wie beispielsweise auf dem Standstreifen halten, parken oder sich beim Stau vorbeischlängeln, muss man mit Bußgeld und einem Punkteeintrag in der Verkehrssünderkartei rechnen.
  • Straftaten der Autofahrer – Je nachdem wie lange eine Ampelschaltung bereits Rot war (eventuell mit Gefährdung oder mit Sachbeschädigung) müssen Autofahrer mit zwei Punkten, Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren ( § 315c StGB) rechnen.
  • Entwicklung der Punktereform – Die Verkehrssünder sind nach wie vor zu schnell unterwegs. Auffällig sind noch immer die Tempoverstöße. Das Rasen ist eine der häufigsten Unfallursachen und gilt anscheinend immer noch als Kavaliersdelikt.
  • Sie haben ein Problem – die MPU
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2 Kommentare zu “ Punktereform – Vielfahrer werden besonders hart bestraft ”

  1. Toni Dobbertin

    Jedes Vergehen verjährt einzeln und wird bei neuem Verschulden nicht verlängert.

    An anderer Stelle werden die Punkte aufaddiert.
    Was ist denn nun?

  2. u.b.

    Je nach Regelverstoß und Anzahl der eingetragenen Punkte gelten unterschiedliche Tilgungsfristen.

    Kommt innerhalb der Tilgungsfrist von Punkten ein neuer Punkt hinzu, wird dadurch die Tilgung der zuvor gesammelten Punkte gehemmt. Dies bedeutet, dass die Tilgungsfrist der zuvor gesammelten Punkte von vorne zu laufen beginnt, wenn ein neuer Punkt hinzukommt.

    Euer
    bussgeldkatalog.biz-Team

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