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Frist – Abgasuntersuchung versäumt?

Wer als Halter die Frist zur Abgasuntersuchung an seinem Fahrzeug um mehr als 2 bis 8 Monate überschreitet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die entsprechende Tabelle, aufgegliedert in Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, finden Sie nachfolgend.

Die Abgasuntersuchung ist seit 01. Januar 2010 in die Hauptuntersuchung integriert. Die Bußgelder für die HU-Fristüberschreitung finden Sie hier: Verspätete Hauptuntersuchung

2022 müssen Fahrzeughalter, deren PKW noch eine braune Prüfplakette auf dem Nummernschild trägt, einen Termin zur Hauptuntersuchung wahrnehmen (Paragraf 29 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Hier finden Sie die Tabelle, aufgegliedert in Bußgelder, Punkte und Fahrverbote:

Verstoß Punkte Bußgeld Euro Fahr­ver­bot
Frist von mehr als 8 Monaten für die integrierte Abgasuntersuchung (AU) nicht eingehalten 1 60 Euro nein
Abgasuntersuchung überzogen (PKW und Motorräder) von 2 bis 4 Monate nein 15 Euro nein
AU überzogen (PKW und Motorräder) zwischen 4 und 8 Monaten nein 25 Euro nein

 

Wann muss man zur AU?

Neufahrzeuge müssen nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung (HU) und Teiluntersuchung Abgas. Danach alle 2 Jahre. Krafträder müssen generell erst alle 2 Jahre zur HU.

 

Farben „TÜV-Plakette für die Hauptuntersuchung (HU und AU)“:

Es gibt insgesamt sechs Plakettenfarben, die sich in der gleichen Reihenfolge eines Sechs-Jahres-Rhythmus wiederholen.                                        

 

Welche Farben haben die TÜV-Plaketten?

Die Farben der HU- und AU-Plaketten sind Grün, Orange, Blau, Gelb, Braun und Rosa.

Braun für die Prüfplakette 2022

Rosa für die Prüfplakette 2023

Grün für die Kfz-Plakette 2024

Orange für die Prüfplakette 2025

Blau für die TÜV-Plakette 2026

 

Rückblick – Wissensertes zur Abgasuntersuchung (2020, 2019, 2018):

2020 sollen alle in der EU neu zugelassenen Pkw durchschnittlich einen CO2-Grenzwert von 95 Gramm pro Kilometer einhalten.

Seit 01.01.2019 wurden für Diesel- und Benzinfahrzeuge strengere Abgasgenzwerte eingeführt. Im Rahmen der AU-Richtlinie wurden die zulässigen Grenzwerte für Euro 6/VI-Fahrzeuge deutlich herabgesetzt.

Seit Anfang 2018 wird bei allen Autos direkt am Auspuff gemessen, wie hoch der Schadstoffausstoß ist. Die Emissionsmessung bei AU-pflichtigen Kraftfahrzeugen wird wieder am Endrohr durchgeführt. Diese Endrohrmessung wird weiterhin im Zuge der Hauptuntersuchung, kurz HU, durchgeführt. Jahrzehntelang war dies obligatorisch.

 

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