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Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen

Auf deutschen Straßen herrscht nicht nur Rechtsverkehr, sondern auch ein Rechtsfahrgebot, welches laut Paragraf 2 Abs. 2 StVO definiert wird.

Mit welchem Bußgeld, Punkteeintrag und Fahrverbot müssen Sie beim Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen rechnen?

Auf mehrspurigen Autobahnen gilt generell das Rechtsfahrgebot. Wer auf Autobahnen gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, muss mit einem Bußgeld und Punkteeintrag oder gar mit einem Fahrverbot rechnen.

Das Rechtsfahrgebot ist eine geregelte Anweisung laut StVO an die Verkehrsteilnehmer. Hierbei soll auf Straßen möglichst weit rechts gefahren werden.

Nachfolgend finden Sie die Strafen gemäß StVO bei Missachtung des Rechtsfahrgebots:

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie haben gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen mit Behinderung verstoßen 1 P 80 nein
Sie sind an einer dafür nicht vorgesehener Stelle auf der Autobahn bzw. Kraftfahrtstraße eingefahren und haben dadurch einen Anderen gefährdet 1 P 85 nein
Sie haben beim Einfahren auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße die Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 2 P 130 nein
Sie haben auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße gewendet, sind rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren      
… in einer Ein- und Ausfahrt 2 P 75 nein
… auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 2 P 130 nein
… auf der durchgehenden Fahrbahn 2 P 200 1 Monat
Sie haben auf der Autobahn oder Kraftfahrtstraße ein Kfz geparkt 1 P 70 nein
Sie haben den Seitenstreifen von Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 1 P 75 nein
Sie haben auf der Autobahn bzw. Kraftfahrtstraße ein Kfz benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug 1 P 70 nein

 

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