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Essen am Steuer – erlaubt oder verboten?

 

In der Hektik des Berufsalltags wird gerne auch schon einmal zwischen zwei Terminen oder auf der Rückfahrt schnell etwas im Auto gegessen. Zwar gibt es kein klares Verbot für die Nahrungsaufnahme während der Fahrt, die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) erinnert in diesem Zusammenhang an Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO.

Dort heißt es, „die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“. Die Aufmerksamkeit gehört also dem Verkehr und nicht dem Snack in der Hand oder vor dem Mund.

Wenn sich beispielsweise die Aufmerksamkeit im Auto auf eine Mahlzeit richtet, kann es rasch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Gerichtsurteile gibt es zahlreich zu Unfällen, bei denen Ablenkung nachgewiesenermaßen der Auslöser oder begünstigender Faktor war.
Natürlich kommt wohl niemand auf die Idee, ein Schnitzel auf den Knien mit mit Messer und Gabel zu schneiden. Aber auch die Plastikgabel in der Hand für den Salat in der Schale auf dem Beifahrersitz reicht, um die Aufmerksamkeit und den Blick vom Verkehrsgeschehen abzulenken.

Kleinere Snacks wie ein Sandwich oder ein Müsliriegel sind da die bessere Wahl – wenngleich es immer besser ist, beide statt nur eine Hand am Steuer zu lassen. Aber auch hier kann beispielsweise eine tropfende Remoulade oder eine vom Käsebrötchen rutschende Gurkenscheibe für unachtsame Momente sorgen, wenn der Blick nach unten zur Hose oder zum Kleid geht, ob dort etwas gelandet ist.

Wer unterwegs etwas Flüssigkeit zu sich nehmen möchte, sollte darauf achten, dass sich die Flasche, wie bei vielen Sportgetränken, mit einer Hand öffnen lässt und beim Trinken die Sicht nicht versperrt. Idealerweise sollte die Flasche also auch möglichst klein sein.

Unabhängig davon, ob es um die Wurst, das Öffnen einer Flasche oder die Handynutzung geht:

Schon eine Ablenkung von nur einer Sekunde vom Straßenverkehr ist riskant. So legt man bereits bei 40 km/h in dieser Zeit mehr als elf Meter zurück. Bei 130 km/h sind es dann zum Beispiel schon mehr als 35 Meter, mahnt die Prüforganisation GTÜ.

Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass die Handynutzung am Steuer für rund ein Drittel aller Autounfälle im deutschen Straßenverkehr zumindest mitverantwortlich ist.

Aktuell sind für die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung 100 bis 200 Euro fällig, dazu kommen je nach Situation ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister und eventuell ein einmonatiges Fahrverbot.

Das Verbot gilt, solange der Motor des Fahrzeugs (egal ob Verbrenner oder Elektroantrieb) nicht vollständig ausgeschaltet ist. Das Unterbrechen der Zündung durch eine Start-Stopp-Automatik zählt also nicht.  ampnet/aum

 


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