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Andere Länder, andere Sitten (Teil 1)

 

Nach wie vor ist das eigene Auto für die Fahrt in den Urlaub das beliebteste Verkehrsmittel. Wer ins Ausland fährt,  der sollte sich am besten vorher mit den länderspezifischen Regelungen der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen vertraut

machen, um kein Bußgeld zu riskieren, rät der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Neben der auf dem europäischen Festland geltenden Grundregel „rechts vor links“ und Ausschilderungen wie „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“, wird eine Vorfahrtsberechtigung in einigen Ländern mit farbigen Linien auf der Straße angezeigt. So gibt es etwa in Dänemark eine Querlinie bestehend aus Dreiecken mit einer zum Fahrer gerichteten Spitze („Haifischzähne“). Gleiches gilt für die Niederlande. In Finnland kann das Verkehrsschild „Vorfahrt achten“ ein Vorwarnzeichen sein, wenn durch eine zusätzliche Tafel mit der Aufschrift „Halt“ und einer Entfernungsangabe zum Pflichthaltepunkt auf die bevorrechtigte Straße hingewiesen wird.

Parken

In vielen europäischen Ländern haben die großen Städte weiträumige Park- und Umweltzonen eingerichtet. So etwa in Madrid, wo die Verkehrsbeschränkungen „SER“ genannt werden. Parkplätze sind durch blaue oder grüne Linien ausgewiesen. Dort ist Parken für Besucher auf maximal zwei Stunden begrenzt. Es kann über Parkscheinautomat oder Mobiltelefon bezahlt werden. Auch in Österreich haben viele Städte Kurzzeit-Parkzonen eingerichtet. Nahezu die gesamte Stadt Wien ist als Kurzparkzone ausgewiesen. Es gibt keine Parkuhren mehr, die maximale Standzeit ist auf zwei Stunden begrenzt. Die Beschränkung gilt von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr, ausgenommen an Feiertagen. Parkscheine können etwa in „Trafik“-Läden, Fahrscheinautomaten, Tankstellen, Postfilialen oder in Banken erworben werden.

In Italien bedeuten blaue Linien gebührenpflichtiges Parken. Eine gelbe Linie weist auf Parkberechtigung für bestimmte Fahrzeuge hin. Paris reglementiert das Parken grundsätzlich von montags bis samstags Samstag zwischen 9 Uhr und 20 Uhr mit Gebühren, nur nachts und sonntags ist es kostenfrei. Ein gelber Aufkleber an Parkscheinautomaten in bestimmten Straßen weist auf die Möglichkeit hin, sein Auto an Feiertagen gebührenfrei abstellen zu können. Die Parkautomaten sind mit Telefonapp oder Bankkarten bedienbar. Nur noch an älteren Modellen kann mit der „Paris-Carte“, die in „Bar Tabac“ für 15 bis 40 Euro gekauft werden kann, ein Parkschein gelöst werden. Die Parkdauer ist auf maximal sechs Stunden begrenzt, ansonsten ist die konkrete Ausschilderung zu beachten. Lediglich in öffentlichen Tiefgaragen sind längere Standzeiten erlaubt.

Kroatien zeigt mit Linien am Straßenrand bestehende Parkverbote an. In drei Kurzzeit-Parkzonen und eine mit längeren Standzeiten hat die Stadt Zagreb ihr Gebiet unterteilt. Sowohl die Ausstellung von Parkberechtigungen als auch die Bezahlung ist online möglich. Jeder Zahlungsbeleg muss aufbewahrt werden. Der Betreiber der Parkraumbewirtschaftung verlangt das vom Nutzer als Nachweis für die Bezahlung des Parkens.

Dänemark verbietet Parken innerhalb eines Bereichs von zehn Metern vor und hinter einer Kreuzung. Die Hauptstadt Kopenhagen hat das Parken in weiten Teilen der Stadt von montags bis samstags ebenfalls gebührenpflichtig gemacht. Lediglich von samstags 17 Uhr bis montags 8 Uhr kann man sein Fahrzeug im Stadtgebiet gratis abstellen. Die Gebühren staffeln sich nach Uhrzeit und eingerichteter Zone (rot, grün, blau). Darüber hinaus können durch entsprechende Beschilderung Kurzparkzonen ausgewiesen sein, die mit ausgelegter Parkscheibe innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens genutzt werden dürfen.

Ansonsten wird oft mit farbigen Linien oder Flächen am Rand von Gehsteigen auf Park- und Haltebeschränkungen hingewiesen. Dass Parken nicht erlaubt ist, signalisieren dabei gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand oder an den Randsteinen. So etwa in Frankreich. Österreich oder den Niederlanden. Mit einzelnen gelben Linien an Straßen sind Halteverbote in der Schweiz ausgewiesen, gelbe Kreuze am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot.

In Schweden sind gebührenpflichtige Parkplätze durch Schilder mit der Aufschrift „Avgift“ gekennzeichnet. Steht dort „P-skiva“ ist eine Parkscheibe auszulegen. „Förhyrda platser“ oder „Boende“ bedeutet, dass eine spezielle Parkbewilligung benötigt wird. In manchen Städten darf in bestimmten Zonen an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt („Datumparkering“).

Umweltzonen

Aus Gründen des Luft- und Lärmschutzes gelten europaweit in vielen Städten zusätzlich Zufahrtsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge. In Frankreich wird in einigen Städten bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte eine so genannte CritAir-Plakette verlangt. Sie ist für 4,61 Euro online (https://www.certificat-air.gouv.fr/) bestellbar und wird per Post auch nach Deutschland verschickt. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.

In Brüssel, Antwerpen und Gent sind ebenfalls erhebliche Einschränkungen bei zu beachten. Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen  Euro 0 bis Euro 4 sowie Benziner mit Euro 0 oder Euro 1 sind dauerhaft ausgeschlossen. Es kann aber eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung erworben werden. Die verpflichtende Vorab-Anmeldung bzw. notwendige Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug erfolgt online auf den entsprechenden Seiten der Städte Brüssel (https://www.lez.brussels/mytax), Antwerpen (https://lez.antwerpen.be/) und Gent (https://stad.gent/en/mobility-ghent/low-emission-zone-ghent).

In Italien gibt es schon lange so genannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL), die in den historischen Kernen der Städte den Autoverkehr stark beschränken. Nur zu bestimmten Zeiten und für festgelegte Berechtigte ist das Befahren der Innenstädte möglich. Eine Erlaubnis erhalten zum Beispiel Anwohner, Geschäftsinhaber und Lieferanten sowie Behörden und städtische Dienstleister. Wer als Tourist ein Hotel oder eine Pension in einem Stadtzentrum bucht, sollte an eine Ausnahmegenehmigung für das eigene Auto denken. Die Webseiten der Unterkünfte geben in der Regel dazu Auskunft.

Der Verkehr wird in den größeren Kommunen per Videokamera, die Kennzeichen erfassen können, überwacht. Mit großen Tafeln wird zudem auf die Einfahrtregeln an den Zufahrtsstraßen hingewiesen. Die Fülle an Informationen verwirrt aber häufig, ohne die Berechtigung zur Weiterfahrt sicher mitzuteilen, warnt der Autoclub AvD. Wer die Beschränkungen nicht beachtet, riskiert neben Bußen auch das kostenpflichtige Abschleppen. Bedacht werden sollte auch, dass mit Kennzeichenerfassung die hinterlegten Ausnahmegenehmigungen jederzeit abgleichbar sind. Dazu kommt der Informationsaustausch innerhalb der EU zu Verkehrsübertretungen. Jede unerlaubte Fahrt in die Zone oder innerhalb wird übrigens als Einzeltat verfolgt und geahndet. Da können schnell hohe Beträge zusammenkommen.

Auch wer in das Stadtzentrum von Madrid mit dem Auto fahren will, muss die eingerichtete „Zona de Bajas Emisiones“ beachten. Sondergenehmigungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge sind über eine Online-Seite der Stadtverwaltung zu beantragen.

Barcelona hat eine Umweltzone (Zona Baixes Emissiones, ZBE), innerhalb des Autobahnrings. Jeder, der mit seinem Wagen in die Stadt will, muss sich vorher registrieren lassen, auch im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge. Es muss eine eintägige (24-Stunden-)Genehmigung beim Metropolitan Registry of Foreign and Other Authorised Vehicles (https://ajuntament.barcelona.cat/qualitataire/en/zona-de-baixes-emissions/vehicles-foreign-number-plate) beantragt werden. Pro Jahr sind maximal zehn Tagesbewilligungen möglich.  ampnet/aum


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