Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Verkehrsregeln
In unserem aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie alle Verstöße gegen die allgemeinen Verkehrsregeln nach STVO mit Angabe von Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Die STVO schreibt die grundlegenden Verkehrsregeln vor. Diese ermöglichen uns ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr. Für Zuwiderhandlungen dieser Verkehrsregeln gibt es im Bußgeldkatalog eine Vielzahl an Strafen. Diese werden je nach schwere mit Punkten bewertet und in das Verkehrszentralregister eingetragen.
Eingetragen werden alle rechtskräftige Ordnungswidrichkeiten ab 40 Euro und
alle rechtskräftige Straftaten.
Haben Sie die Verkehrsregeln missachtet?
Das Punktesystem mit seinem einheitlichen Maßnahmen- und Punktekatalog ist für alle Bürger gleich. In unserem Bußgeldkatalog finden Sie alles was Sie wissen müssen, von A- Z, wie Alkohol am Steuer, zu schnell gefahren, Vorfahrt missachtet, allgemeine Fragen zur MPU, Führerscheinentzug oder Probezeit. Hier finden Sie alle Bußgelder auf einen Blick mit Punkteangabe und Fahrverbot.
Wirft jemand in der Nacht schwere Steinbrocken von einer Brücke auf die unbeleuchtete Autobahn darunter, so ist eine Verurteilung wegen des schweren Eingriffs in den Straßenverkehr nicht ausreichend.
News vom : 19.03.10 08:55,ub
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Ältere Autofahrer sollten regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen. Anreize für freiwillige Untersuchungen könnten auch durch Versicherungsrabatte geschaffen werden.
News vom : 18.03.10 10:18,ub
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Nicht vom Nebel täuschen lassen: Tempo 50 bei Sichtweite unter 50 Metern. Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern und nur bei Nebel zugeschaltet werden.
News vom : 17.03.10 09:50,ub
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Auf unseren Straßen werden pro Jahr rund 200.000 Wildunfälle registriert. Bundesweit wird jedes fünfte Reh von einem Auto erlegt. Rehe sind "dämmerungsaktiv" und momentan auf Futtersuche:
News vom : 16.03.10 09:14,ub
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Mit Sorge betrachtet Innenminister Joachim Herrmann die zunehmende Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge. Nach jahrelangen Rückgängen wurden in Bayern im Jahr 2009 2.610 Fahrzeuge entwendet. Dies entspricht einem Anstieg von 4,9 Prozent. Im grenznahen Raum zu Tschechien ist dieser Trend am deutlichsten.
News vom : 15.03.10 09:56,ub
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Wer eine Krankheit selbst verschuldet, kann zur Kasse gebeten werden.
News vom : 13.03.10 20:10,ub
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Bußgelder und Punkteeintrag: Mofas, für die in Deutschland eine Prüfbescheinigung aber kein Führerschein erforderlich ist, dürfen nicht mehr als 25 km/h erreichen. Wobei eine Abweichung von maximal 10 % noch toleriert wird. Mopeds bzw. Kleinkrafträder, für die man die Fahrerlaubnisklasse M benötigt, dürfen, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h sein.
News vom : 12.03.10 08:31,ub
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Wer volltrunken gegen einen Baum rast, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:
News vom : 11.03.10 09:51,ub
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