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Vorschriften Handybenutzung

06 August, 2009

Verbotswidrige Handybenutzung: Bußgeld auch bei Akku-Entladung

Akku-Entladung schützt vor Strafe nicht.

Ein verbotswidriges Benutzen eines Handys liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer das Gerät aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, das Einschalten aber am entladenen Akku scheitert. jlp



So entschied das Oberlandesgericht in Köln, Az.: 83 Ss-OWi 32/09


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