Vorschriften Handybenutzung
06 August, 2009
Verbotswidrige Handybenutzung: Bußgeld auch bei Akku-Entladung
Akku-Entladung schützt vor Strafe nicht.
Ein verbotswidriges Benutzen eines Handys liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer das Gerät aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, das Einschalten aber am entladenen Akku scheitert. jlp
So entschied das Oberlandesgericht in Köln, Az.: 83 Ss-OWi 32/09
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