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Verkehrsurteile
interessant und übersichtlich

Hier finden Sie eine Auflistung interessanter Verkehrsurteile zum Thema Verkehrsunfall, Bagatellschaden, Auffahrunfall, Drängler, Wildunfall, Sekundenschlaf und vieles mehr.

Parken mit Folgen

Ein Pkw-Fahrer parkte rückwärts in einer Parklücke. Nach dem Aussteigen aus seinem Fahrzeug bemerkte er, dass er an einen dort abgestellten Motorroller sehr dicht herangefahren war. Aus Sorge, dass der Motorrollerfahrer beim Herausfahren aus diesem Parkplatz sein Fahrzeug beschädigen könnte, versetzte er diesen Motorroller per Hand. Hierbei fiel jedoch der Motorroller um und wurde beschädigt. Die Pkw-Haftpflichtversicherung bezahlte den Schaden am Motorroller, was dem Autofahrer missfiel, weil er hierdurch in der Schadenfreiklasse höher gestuft wurde. Er war der Auffassung, dass seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden bezahlen müsste. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht, weil ein adäquater Ursachenzusammenhang zum Gebrauch des Pkw noch gegeben war. Es hat sich eine typische, vom Gebrauch des Kfz ausgehende Gefahr realisiert. Jlp. So entschied das Landgericht Köln,
(Az.: 24 S 42/06)

Manipulation am Lkw-Bremssystem

Führt ein Arbeitnehmer am Bremssystem eines betrieblichen Transportfahrzeuges vorsätzlich Manipulationen aus, weil er sich über einen Kollegen, der dieses Fahrzeug hauptsächlich bedient, geärgert hat, so rechtfertigt diese Handlung die fristlose Kündigung. Eine solche schwerwiegende gefahrenträchtige Manipulation ist auch durch Provokationen des Kollegen nicht gerechtfertigt. Jlp Landesarbeitsgericht Hamm,
(Az.: 18 Sa 2183/05)

Was ist ein Bagatellschaden?

Nur ein Bagatellschaden oder doch mehr? Das entscheidet darüber, ob ein Geschädigter auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Gutachter nehmen darf oder nicht. Im Fall vor dem AG Königstein weigerte die sich, den Gutachter zu zahlen, weil die Reparaturkosten nur 730 Euro betrugen. Doch das Gericht gab dem Geschädigten Recht. Denn ihm sei in diesem Fall die konkrete Einschätzung des Schadens nicht zumutbar gewesen, die Haftpflicht muss zahlen.
(Az. 21 C 1044/03)

Blaulicht hat immer Vorrang

Kollidiert ein Auto mit einem durch Blaulicht abgesicherten Einsatzwagen, haftet der Fahrer voll für Schäden an dem Fahrzeug. Das OLG Koblenz verurteilte einen Rentner, der mit seinem Auto auf einem Polizeiwagen aufgefahren war. Die Beamten hatten mit dem Polizeiwagen einen Unfall auf einer Bundesstrasse abgesichert. Dazu hatten sie ihren Pkw mit Blaulicht und eingeschalteten Scheinwerfern entgegen der Fahrtrichtung des 80-jährigen Unfallfahrers abgestellt. Die Richter teilten die Auffassung des Rentner nicht, die Polizei hätte den Unfall verschuldet. Schon allein wegen des Blaulichts hätte der Mann vorsichtig an den Unfallort heranfahren müssen, um jederzeit bremsen zu können. Dies gelte auch, wenn der Polizeiwagen verkehrt herum stehe.
(Az. 12 U 1352/02)

Verkehrsunfall – Unfall an einer Engstelle

Engt ein parkendes Fahrzeug die eine Straßenhälfte ein, heißt das warten, bis der Gegenverkehr durch ist. Das gilt aber nicht, wenn die Strasse breit genug ist, dass das die Engstelle in beiden Richtungen gleichzeitig durchfahren werden kann. Denn dann muss der Gegenverkehr seinerseits ganz an den rechten Rand seiner Fahrbahnhälfte ausweichen. Im Fall vor dem OLG Karlsruhe tat der Fahrer genau das nicht, sondern blieb in der Mitte seiner Spur, es kam zum Unfall. Das Urteil: Ein drittel der Schuld bekam der Fahrer, der den parkenden Wagen umkurvt hatte. Doch zwei Drittel kassierte der entgegenkommende Fahrer, weil er nicht ausgewichen war.
(Az. 10 U 214/03)

Wegen Taube gebremst, Fahrer erhält Teilschuld

An der Kreuzung angefahren und gleich wieder abgebremst, weil eine Taube vor dem Auto landete und der nachfolgende Wage führ ins Heck. Dessen Fahrerin wollte die Tierfreundin im vorausfahrenden zum Schadenersatz heranziehen. Das Urteil des AG Solingen: 75 % des Schadens zahlt die Ausfahrerin, 25 % die Blitzbremserin. Denn eine Taube stellt in Anbetracht höherer Sachschäden keinen zwingenden Grund zum Bremsen dar.
(Az. 10 C 49/03)

Ausweichen vor einem Hasen

Ein Autofahrer wich auf einer Landstraße einem über die Straße springenden Hasen aus. Durch das Ausweichmanöver kam er von der Straße ab, landete im Straßengraben und überschlug sich. Den hierdurch entstandenen Schaden von über 12.000 DM wollte der Autofahrer von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt bekommen. Der Bundesgerichtshof lehnte in letzter Instanz den Anspruch aus der Versicherung ab. Ein Kraftfahrer, der mit einem Mittelklassewagen und einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h eine gerade Strecke befährt, verletzt seine Sorgfaltspflicht in ungewöhnlichem Masse, wenn er das mit einer plötzlichen Fahrtrichtungsänderung verbundene hohe Risiko in Kauf nimmt, um einem Hasen auszuweichen. Die von einem so kleinen Tier ausgehende Gefahr, ist zu gering, um das hohe Risiko eines ungleich größeren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen. Den Einwand des Autofahrers, es könne nicht recht sein, einen Hasen zu überfahren und zu töten, ließ das Gericht nicht gelten. Ein Ausweichen vor einem Hasen ist auch aus Gründen des Tierschutzes nicht geboten. Wer aus Tierliebe einem Hasen ausweicht, verdient zwar Zustimmung, aber damit ist noch nicht gesagt, dass der beim Ausweichen entstehende Schaden vom Kfz-Versicherer ersetzt wird. Hier kam dem tierliebenden Autofahrer das Ausweichmanöver teuer zu stehen.
(BGH IV ZR 321/95)

Polizei fuhr grundlos mit Blaulicht

Besonders bei Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn erhöht sich die Betriebsgefahr eines Einsatzfahrzeuges. Die betreffenden Fahrer haben besonders darauf zu achten, dass nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, da Verkehrszeichen nicht beachtet werden müssen oder bei Rot über eine Kreuzung gefahren werden kann. Bei so einer „Einsatzfahrt“ kam es zu einem Verkehrsunfall. Wie sich später herausstellte, war eine Fahrt mit Sondersignal gar nicht notwendig und dadurch unzulässig. Der Grund, eine Frau sollte als Zeugin zu einer Gerichtsverhandlung gebracht werden. Das Gericht sah in diesem Fall eine Erhöhung der Betriebsgefahr durch das Polizeifahrzeug als gegeben. So wurde die Schuld 2/3 dem Polizisten zugeordnet und der andere beteiligte Autofahrer hatte 1/3 des Schadens zu tragen.
(OLG Dresden Az.: 12 U 2428/00)

Kippe im Auto gesucht

Wer am Steuer auf der Suche nach einer brennenden Zigarette einen Unfall versucht, hat keinen Leistungsanspruch gegen die Vollkasko-Versicherung. Ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu werten und befreie die Versicherung von ihrer Leistungspflicht. Eine Autofahrerin hatte sich während der Fahrt auf eine heruntergefallene Zigarette konzentriert und war dabei auf ein parkendes Auto aufgefahren. Die Autofahrerin hatten den Wagen erst bemerkt, nachdem sie aufgefahren war. Die Richter stellten fest, daß dieses Verhalten unentschuldbar und sorglos gewesen sei. Offenbar hatte sich die Frau über eine längere Strecke nicht von der Verkehrssituation vor ihrem Fahrzeug überzeugt. Die Gefährlichkeit ihres Handelnd hätte die Frau erkennen müssen. Das Fahrzeug hätte ohne weiteres am Fahrbahnrand zum stehen gebracht werden können um hier nach der Zigarette zu suchen.
(OLG Hamm Az.: 20 U 155/99)

Verkehrsunfall – Gebremst für ein Tier, Haftpflicht muss zahlen

In ländlicher Gegend innerhalb einer Ortschaft bremste ein Fahrer sein Fahrzeug stark ab, um eine Katze nicht zu überfahren. Der Nachfolger reagierte zu spät und fuhr auf. Die Versicherung wollte eine Zahlung verweigern und argumentierte, der Unfall sei auf Grund grob fahrlässigen Verhaltens zustande gekommen. Die Richter konnten der Argumentation nicht folgen und legten der Versicherung auf, den finanziellen Schaden zu regulieren.
(Landgericht Paderborn AZ: 5 S 181/00)

Unfall bei langsamer Fahrt

An einem dunklen Wintermorgen war ein Fahrzeugführer mit seinem PKW auf einen Bagger aufgefahren, welcher mit einer Geschwindigkeit von 6km/h unterwegs war. Der Autofahrer klagte gegen dem Fahrer des Baggers und bekam Recht. Der Baggerfahrer machte die Gefahr von seinem Fahrzeug nicht ausreichend kenntlich und hätte die Warnblickanlage einschalten müssen.
(OLG Düsseldorf Az.: 14 U 53/98)

Auffahrunfall provoziert

Ein Autofahrer hatte durch unnötiges Abbremsen einen Auffahrunfall provoziert und verwirkte damit den Anspruch auf Schadenersatz. Eine Zeugin sagte glaubwürdig aus, dass der vorausfahrende Autofahrer ohne erkennbaren Grund plötzlich stark abgebremst habe. Vermutlich wollte er den nachfolgenden Autofahrer verunsichern oder disziplinieren. Mit der plötzlichen und unnötigen Vollbremsung hatte der Fahrer gegen die Verkehrssicherheit verstoßen und dieses Verhalten ist als rücksichtslos und willkürlich zu werten. Die Richter wiesen auf Grund dessen die Klage auf Schadenersatz ab.
(AG Frankfurt am Main Az.: 41 C 98/00-23)

Auch Kinder haften bei Schäden

Nach dem neuen Schadenersatzrecht haften Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr nicht für Schäden, die sie im Verkehr anrichten. Doch das Landgericht Trier machte jetzt eine Ausnahme: Bei Schäden an parkenden Autos könnten auch jüngere Kinder haftbar gemacht werden. Im Fall hatte ein Neunjähriger auf einem Kickbord ein korrekt geparktes Auto beschädigt. Die Schadensersatzklage des Halters war vom Amtsgericht zunächst abgewiesen worden, doch das Landgericht widersprach: Die Grenze von 10 Jahren gelte in diesem Fall nicht, weil sie zum Schutz von Kindern im fließenden Verkehr gedacht sei. Von einem parkenden Auto gehe jedoch nicht mehr Gefahr aus als von einer Mauer. Die Eltern des Kindes müssen zahlen.
(Az. 1 S 104/03)

Verkehrsunfall beim Einfädeln

Vorsicht: Geschieht ein Verkehrsunfall bei Einfädeln in den Verkehr und kann der genau Hergang nicht geklärt werden, kassiert der Lenker des einfahrenden Fahrzeugs die Schuld. So entschied das OLG Celle in einem Fall, in dem der Einfädler behauptete, der Unfallgegner hätte plötzlich die Spur gewechselt. Das konnte diesem jedoch nicht nachgewiesen werden.
(Az. 14 U 239/02)

Beim Überholen muss gesamte Strecke übersehbar sein

Wer auf einer Straße mit Gegenverkehr zum Überholen ansetzt, muss die gesamte notwendige Strecke übersehen können. Dabei ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines möglicherweise entgegenkommenden Fahrzeugs einzubeziehen, stellte das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil fest (Az.: 13 U 111/99). Grund der Entscheidung war eine Kollision zwischen einem Motorrad und einem Personenwagen in einer S-Kurve. Der beklagte Motorradfahrer hatte überholt und beim Wiedereinscheren den entgegenkommenden Wagen des klagenden Pkw-Fahrers gestreift. Nun ging es in erster Linie um die Frage, ob der Beklagte den Unfall allein schuldig verursacht hatte. Das Gericht hielt ihm einen schweren Fehler beim Überholen vor: Angesichts der gefahrenen Geschwindigkeit von jeweils rund 65 km/h hätte der Zweiradfahrer eine Wegstrecke von rund 200 bis 240 Meter überblicken müssen, um den Überholvorgang sicher beenden zu können. Tatsächlich konnte er wegen der Kurve aber maximal 100 Meter überschauen. Dem Pkw-Fahrer lasteten die Richter allerdings an, dass er in der Kurve nicht weit genug rechts gefahren war. Ein striktes Rechtsfahren sei auf einem unübersichtlichen Teilstück – wie beispielsweise auch vor Kurven – zwingend notwendig, argumentierten die Richter. Angesichts der Konstellation bekam der Motorradfahrer zwei Drittel, der Pkw-Fahrer ein Drittel des Schadens auferlegt.

Verkehrsunfall durch ausbremsen eines Dränglers

Wer Drängler auf der Autobahn durch Bremsen auffahren lässt, erhält eine Teilschuld angerechnet. Vor dem LG Hildesheim wurde dem Bremser ein Anteil von 60 % Schuld zugesprochen.
(Geschäftsz.: 1 S 99/9)

Kein Schadenersatz bei Zusammenstoß auf Gehweg

Eine verbotswidrig auf dem Gehweg fahrende erwachsene Radfahrerin muss ihren Schaden selbst tragen, wenn sie mit einem Pkw zusammenstößt, der rückwärts aus einer Hofeinfahrt fährt und den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle die Klage einer Radfahrerin gegen einen Autofahrer auf Schadenersatz zurück. Der BGH war der Ansicht, dem Autofahrer sei kein Verschuldensvorwurf zu machen: Er sei langsam gefahren, habe beim Herausfahren mehrmals und schließlich am Ende der Ausfahrt nochmals gehalten. Die Betriebsgefahr des Pkw trete hinter dem Verschulden der Radfahrerin zurück. Diese fuhr verbotswidrig auf dem Gehweg, was ein grober Verkehrsverstoß sei.
(OLG Celle, 14 U 222/02)

Verkehrsunfall mit Unfallflucht

Wie lange muss man nach einem Unfall warten, bis der Unfallgeschädigte kommt? Mit hohen Geldbußen, mitunter sogar Haft muss gerechnet werden. Ein Oberlandesgericht hat jetzt in einem Beschluss festgehalten, dass in bestimmten Fällen 15 Minuten ausreichen, um sich nicht dem Vorwurf der Unfallflucht auszusetzen. Ein Autofahrer war von der Straße abgekommen und gegen einen Zaun geprallt. Nach einer viertel Stunde brachte er sein Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn. Dann fuhr er weiter. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu einer vierstelligen Geldstrafe plus drei Monate Fahrverbot. Das Landgericht verwarf die Berufung. Erst jetzt bekam er vor dem OLG Recht. Das Gericht stellte fest, nach dem Unfall sei niemand erreichbar gewesen, der den Schaden hätte aufnehmen können. Ein Unfallbeteiligter müsse zwar grundsätzlich so lange warten, wie mit einem »alsbaldigen Eintreffen« feststellungsbereiter Personen zu rechnen sei. Dies war hier nach Ablauf von 15 Minuten aber nicht mehr der Fall gewesen.
(OLG Köln; AZ.: Ss 64/01)

Unfallmeldung bei der Kfz-Versicherung

Wer in einem Unfall verwickelt ist, muss seine Versicherung umgehend benachrichtigen. Die Meldung muss in der Regel innerhalb einer Woche bei der Versicherung eingetroffen sein. Eine Autofahrerin hat mit der Schadensmeldung so lange gewartet, bis sie gerichtlich zur Zahlung des gegnerischen Schadens verurteilt worden ist. Bis dahin waren fünf Wochen vergangen. Die Versicherung verweigerte die Kostenübernahme des Schadens und bekam vor dem Gericht Recht.
(OLG Koblenz; Az.: 10 U 68/00)

Geplatzter Reifen

Der Käufer eines älteren Wohnwagens erlitt kurz nach dem Kauf des Anhängers einen Unfall, der darauf zurückzuführen war, dass einer der Reifen des Wohnwagens geplatzt war. Ein Gutachter stellte fest, dass die Reifen bereits 20 Jahre alt waren. Der Käufer forderte daraufhin Schadenersatz. Zu Recht entschied das.
(Oberlandesgericht Hamm. 32 U 65/98)

Schleuder-Trauma bei geringer Geschwindigkeit

Wer behauptet, bei einem Auffahrunfall mit bis zu 13 km/h ein Schleudertrauma an der Halswirbelsäule (HWS-Syndrom) erlitten zu haben, muss das durch ärztliches Attest nachweisen. Vor dem AG Halle-Saalekreis hatte ein Opfer ohne Attest gegen die Haftpflicht auf Schmerzensgeld geklagt, die Klage wurde abgewiesen.
(Az. 104 C 3475/01)

Bei Kollision auf Parkplätzen sind meist beide Seiten schuld

Rücksichtnahme, Schritt-Tempo und ständige Bremsbereitschaft sind beim Benutzen der Parkplätze von Supermärkten die obersten Gebote. Auf Großparkplätzen vor Einkaufszentren kommt es häufig zu Kollisionen. Daran sind nach Ansicht der Gerichte in der Regel beide Seiten schuld. Der Grund: Meist haben alle die Beteiligten gegen das Gebot besonderer Rücksichtnahme des Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Das erfordert von jedem Autofahrer auf dem Parkplatz, durchgängig in Schritt- Geschwindigkeit und jederzeit bremsbereit zu fahren. Wer sich etwa auf einer »Hauptstraße des Parkplatzes« für vorfahrtberechtigt hält, der irrt. Kommt es wegen zu schneller Fahrt zum Zusammenstoß mit dem Querverkehr, trifft den Schnellfahrer laut einem Entscheid des Amtsgerichts Detmold (vgl. ZfS 99,54) sogar der überwiegende Teil der Schuld. Ebenso muss auf der Fahrspur mit ausparkenden Fahrzeugen gerechnet werden. Dabei bürdete zum Beispiel das Amtsgericht Bad Bramstedt (vgl. ZfS 99, 55) dem Ausparkenden drei Viertel der Schadensersatzpflicht auf. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (vgl. DAR 90,348) sah in einem solchen Fall eine hälftige Haftungsverteilung vor. Immer aber wird eine unvorsichtige Fahrweise auf dem Parkplatz damit bestraft, dass man bei einer Kollision auf einem nicht unerheblichen Teil seines Schadens sitzen bleibt. Vielfach kommt sogar noch ein Bußgeld hinzu.

Sekundenschlaf nur kurz eingenickt

Der Autofahrer war während der Fahrt kurz eingenickt. Dadurch verschuldete er einen Unfall. Seine Vollkaskoversicherung war der Auffassung, der Versicherungsunfall sei grob fahrlässig herbeigeführt worden. Sie weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation nicht an. Ein kurzzeitiges Einschlafen stelle nur dann eine grobe Fahrlässigkeit dar, wenn der Fahrer vor dem Einnicken deutliche Anzeichen der Ermüdung feststellt und sich durch seine Weiterfahrt bewusst darüber hinweggesetzt hätte. Die Kaskoversicherung muss daher den Schaden ersetzen.
(OLG Frankfurt; AZ.: 3 U 109/96)

Wildunfall mit kleineren Tieren

Wer als Fahrzeuglenker einem kleinen Tier auf der Fahrbahn ausweicht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Da die Versicherung eine Zahlung aus der Teilkasko verweigerte, klagt der Fahrer. Das Gericht wies die Klage ab, da der Fahrer grob fahrlässig handelt, wenn er einem kleinen Tier (z. B.: einem Fuchs) ausweicht. Bei einem Zusammenstoß mit dem Tier wäre am Fahrzeug kein größere Schaden entstanden, der erfolgte aber wegen des Ausweichmanövers.
(OLG Frankfurt; Az.: 7 W 187/00)

Quelle der Gerichtsurteile: Deutsche Anwaltshotline und Juristischer Literatur-Pressedienst

Hier finden Sie interessante Berichte rund um Verkehrsunfälle, Sekundenschlaf und Drängler:

  • In welchen Ländern gilt die Winterreifenpflicht?
    – Um Verkehrsunfälle zu vermeiden, sollten Sie sich mit den aktuellen Winterausrüstungsvorschriften, den verschärften Sicherheitsvorschriften und Wintersperren in den Bundesländer und ihren Nachbar-Ländern vertraut machen.
  • Rettungswagenfahrer verurteilt
    – Trotz Blaulicht und Sirene trägt ein Rettungswagenfahrer, wenn dieser ungebremst über eine rote Ampel fährt, Hauptschuld an einem Verkehrsunfall. Im vorliegenden Fall habe der Rettungswagenfahrer grob fahrlässig gehandelt, weil er weder die Geschwindigkeit gedrosselt noch ausreichend auf den Querverkehr geachtet habe. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 6 O 176/16).
  • Urteil Verkehrsunfall (Amtsgericht Ansbach Az. 3 C 775/16)
    – Eine Ortskundigkeit kann bei einem Autounfall zu erhöhter Mitschuld führen. In einem vom Gericht angeforderten Gutachten eines Sachverständigen wurde festgestellt, dass die Streifkollision für beide Parteien vermeidbar gewesen wäre. Demnach ist beiden Fahrer eine Mitschuld zuzusprechen. Allerdings wurden dem Verkehrsteilnehmer mit Ortskenntnissen mit 60 Prozent das überwiegende Verschulden angelastet.
  • Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Landstuhl (Az. 2 OWi 4286 Js 10115/16) – Verursacht ein Fahrschüler einen Unfall, so ist nicht automatisch der Fahrlehrer schuld. Wegen einer missachteten Vorfahrt sollte der Fahrlehrer ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zahlen. Ein Fahrlehrer hat zwar die Pflicht, Unfälle seines Schülers zu vermeiden, aber in diesem Einzelfall erklärte das Amtsgericht Landstuhl den Bußgeldbescheid für unwirksam.
  • Wer bei einem Verkehrsunfall nicht hilft macht sich strafbar – Jeder Verkehrsteilnehmer sollte trotz der Ausnahme- und Stress-Situation bei einem Unfall die wichtigsten Schritte verinnerlicht haben.
  • Polizeibeamter darf Blutprobe erzwingen – Laut dem aktuellen Gerichtsurteil des Amtsgerichts in München (Az. 953 OWi 434 Js) darf die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle ohne das Einverständnis eines Autofahrers und ohne richterliche Anordnung eine Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum besteht.

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