Wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern setzt auch seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Denn kann dem Fahrer nachgewiesen werden, dass seine Trunkenheit die Unfallursache war, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß derzu
Trunkenheitsklausel vom Fahrer bis 5.000 Euro Regress fordern. Auch die Kaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen. Dies gilt immer dann, wenn der Alkoholkonsum die Ursache für den Crash war. Hat der Fahrer einen Alkoholblutspiegel von 1,1 Promille, ist die Frage nach der Ursache laut der Versicherung HUK Coburg bereits geklärt. Denn ab diesem Wert gilt ein Fahrer im rechtlicher Sinne als absolut fahruntüchtig und die Trunkenheit wird automatisch als Unfallursache gewertet.
Doch nicht nur der an- oder betrunkene Fahrer muss mit Folgen rechnen.
Auch ein Beifahrer, der sich wissentlich zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto setzt, muss Verantwortung übernehmen und unter Umständen mit der Kürzung von Ansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher rechnen; das gilt beispielsweise für die Forderung von Schmerzensgeld. mid/sta Foto:mid
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