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Alkoholeinfluss – Fahruntüchtigkeit

Fahruntüchtigkeit: Ein Glas Glühwein kann schon zuviel sein.
TÜV Rheinland: Heißgetränk fördert Alkoholaufnahme

Ab 0,3 Promille verdoppelt sich Unfallgefahr
Hohe Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss
Glühwein ist heiß begehrt, egal ob auf dem Weihnachtsmarkt oder bei der Adventsfeier. Doch wer das eine oder andere Glas getrunken hat, sollte sich nicht mehr ans Steuer setzen. Denn Glühwein steigt schnell zu Kopf – zumal, wenn er noch einen Schuss Rum oder Amaretto enthält: „Die Wärme regt die Durchblutung im Magen-Darm-Trakt an, wodurch die Alkoholaufnahme beschleunigt wird und das Heißgetränk schneller seine Wirkung entfaltet“, erklärt Dr. Karin Müller, leitende Verkehrspsychologin bei TÜV Rheinland. Der enthaltene Zucker fördert die Alkoholaufnahme zusätzlich. „Ein Irrtum ist es zu glauben, eine reichhaltige Mahlzeit reduziere den zu erwartenden Alkoholspiegel“, warnt die Expertin. Richtig ist, dass die Aufnahme bei gut gefülltem Magen länger dauert als bei leerem Magen.

Nach einem Becher Glühwein hat ein 80 Kilogramm schwerer Mann bereits rund 0,35 Promille im Blut und damit die kritische Grenze überschritten. „Denn ab 0,3 Promille ist die Unfallgefahr doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand“, warnt Dr. Müller. Eine Frau von 60 Kilogramm hat nach nur einem Glühwein bereits einen Alkoholspiegel von 0,5 Promille. Wer sich damit hinters Steuer setzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Neben Bußgeldern von 500 bis 1.500 Euro und vier Punkten in Flensburg erhält der Verkehrssünder außerdem bis zu drei Monate Fahrverbot.

Wer noch tiefer ins Glühweinglas geschaut hat und mit mindestens 1,6 Promille von der Polizei erwischt wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), die unter anderem von TÜV Rheinland durchgeführt wird. Ebenfalls bei TÜV Rheinland beraten Experten die Betroffenen auch bereits vor der Untersuchung in kostenlosen Informationsabenden oder stehen ihnen in speziellen Schulungen zur Seite.

„Diese Kurse sind zwar kostenpflichtig“, sagt die Verkehrspsychologin, „aber sie erhöhen durch Tipps und Ratschläge zur Verhaltensänderung die Chancen auf ein positives Gutachten.“
Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: 0221/806-2657
www.tuv.com


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