Alkoholisierte Verkehrssünder können sich nicht mehr Ethanolmengen aus Lebensmitteln nicht verfälscht.
herausreden: Urintests auf bestimmte Abbauprodukte von Alkohol liefern laut einer aktuellen Studie verlässliche Ergebnisse. Diese werden durch geringe
Im Körper wird Alkohol von der Leber relativ schnell abgebaut. Doch das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) verbleibt im Organismus und lässt sich einige Tage im Urin nachweisen. Entsprechende Harntests werden beispielsweise zur Kontrolle von Alkoholsündern im Straßenverkehr genutzt, denen der Führerschein entzogen worden ist. Erst wenn sie im Laufe eines halben Jahres bis zu sechsmal negativ auf Alkohol getestet worden sind, erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück. Die Aufforderung zu den Tests erfolgt zu zufällig festgelegten Zeiten, die Betroffenen werden 24 Stunden zuvor benachrichtigt. Weil auch einige Lebensmittel wie zum Beispiel Sauerkraut oder überreife Bananen, alkoholfreies Bier und Traubensaft Alkohol enthalten, wird ihr Konsum oft als Alibi genannt: „Positiv getestete Personen behaupten immer wieder, sie hätten kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte verzehrt“, erklärt der Bonner Rechtsmediziner Professor Frank Mußhoff.
Die Wissenschaftler haben den Test deshalb unter extremen Bedingungen auf den Prüfstand gestellt: Laut der Studie können bis zu drei Liter alkoholfreies Bier, zwei Liter Saft, 1,3 Kilogramm Sauerkraut oder 700 Gramm Bananen das Testergebnis nicht verfälschen. Angesichts dieser Daten empfehlen die Experten, den aktuellen Grenzwert von 0,1 Milligramm EtG pro Liter Urin beizubehalten – zumindest bei Fällen von Alkohol-bedingtem Führerscheinentzug. mid/smP eter Kirchhoff / pixelio.de
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