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Alkoholverbot fuer Fahranfaenger

Ab August 2007 gilt Alkoholverbot f?r F?hrerschein-Neulinge. Wer sich nicht daran h?lt, kassiert Punkte und ein Bu?geld, aber kein gesondertes Fahrverbot.
F?r Fahranf?nger gilt schon bald ein absolutes Alkoholverbot. Nach dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums d?rfen Fahranf?nger ab august 2007 beim F?hren eines Kraftfahrzeugs weder alkoholische Getr?nke zu sich nehmen, noch d?rfen sie die Fahrt unter der Wirkung solcher Getr?nke antreten. Diese Vorschrift gelte unabh?ngig vom Alter der F?hrerscheinneulinge und f?r die gesammte Dauer der zweij?hrigen Probezeit nach dem Erwerb des F?hrerscheins.

Bei Missachtung des Alkoholverbots wird ein Bu?geld in H?he von 125 Euro verh?ngt. Au?erdem gibt es zwei Punkte in Flensburg. In besonders schweren F?llen oder im Wiederholungsfall kann ein Bier auch bis zu 1000 Euro kosten. Auf die Bestrafung durch ein Fahrverbot will der Minister verzichten. Die vorgesehene Ahndung bewege sich im untersten sanktionsrechtlichen Bereich, zitierte der Automobilclub ACE aus der Begr?ndung des Gesetzentwurfs. Auch wenn in dem Gesetzestext keine Promillegrenze genannt werde, gehe die Begr?ndung davon aus, dass nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand Alkohol ab einer Konzentration von 0,2 Promille beziehungsweise 0,1 Milligramm Alkohol pro Liter in der Atemluft wirksam werde.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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