Ampellicht falsch eingeschätzt
Zeigt eine Ampelanlage, zusätzlich gesichert durch ein Stoppschild, gelbes Blinklicht, dann spricht vieles dafür, dass eine Funktionsstörung der Ampelanlage vorliegt.
In einer solchen Situation muss sich dann der Kfz-Fahrer um so vorsichtiger verhalten.
Hält in einem solchen Fall der Kfz-Führer nicht am Stoppschild an, weil er das gelbe Blinklicht falsch einschätzt, und meint, die Ampel werde gleich auf grün umschalten, so ist dieses Verhalten grob fahrlässig. Die Fehleinschätzung kann ihn dabei nicht entlasten.
Die eigene Kaskoversicherung muss keinen Schadenersatz leisten.jlp
Entscheidung des Oberlandesgericht in Hamm, Az.: 20 U 159
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