Urteil der Woche: Anhänger nie ohne Warnschild.
N?rnberg (D-AH) – Ohne das Warnschild „Anhänger schwenkt aus“ am Fahrzeugheck sollten Fahrer langer Gespanne nicht den Motor starten, warnt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) und verweist auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. 12 U 28/04).
Schwenkt der H?nger beim Abbiegen aus, kann sonst eine Kollision mit einem nachfolgenden Wagen teure Folgen haben. Im konkreten Fall war ein Berliner Lkw-Fahrer eben ohne dieses Schild an seinem Anh?nger unterwegs gewesen. Beim Abbiegen nach links auf einer zweispurigen Stra?e krachte es dann: Der Fahrer eines nachfolgenden Audis versuchte sich noch flink rechts an dem langsam rollenden Lastwagen vorbeizuzw?ngen. Keine gute Idee – der in spitzem Winkel nach rechts ausscherende Anh?nger verengte den verbleibenden Strau?enraum zur schmalen Gasse. Zu schmal f?r den Audi, der gegen den Anh?nger stie?. Der Audi-Fahrer wollte aber nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und monierte das fehlende Warnschild. „V?llig zu recht“, befanden die Berliner Richter. Es ist Sache des Gespann-Fahrers, daf?r Sorge zu tragen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen ausschwenkenden H?nger gef?hrdet werden. Dennoch muss der Lkw-Fahrer in diesem Fall nicht f?r den gesamten Schaden aufkommen. „Denn steht in jeder Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen zur Verf?gung, muss der Fahrer eines Gespanns nicht mit rechts vorbeifahrenden Autos rechnen“, sagt Rechtsanwalt J?rg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 f?r 1,99 Euro pro Minute). Die Berliner Richter entschieden deshalb salomonisch und teilten die Schadenssumme.
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